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Ereignisse
1944
Mai

Vormilitärische Ausbildung der HJ

Am 3. Mai 1944 werden folgende Richtlinien für die Zusammenarbeit der 362. Infanterie-Division mit dem HJ-Bann Lindau in der vormilitärischen HJ-Ausbildung erlassen:

„1) In Verbindung mit Reichsjugendführer ist vom O.K.H. eine enge Zusammenarbeit mit der HJ befohlen.

Ziel.: Einen innigen Konnex zwischen der HJ und dem Feldtruppenteil herzustellen. Dabei wird angestrebt, dass die von Feldtruppenteilen betreuten HJ-Banne den Nachersatz liefern. Als Nebenzweck wird verfolgt, das Augenmerk der HJ mehr als bisher auf die Infanterie zu lenken.

Hierzu ist folgende Zuweisung von HJ-Bannen befohlen worden: Pi.Btl. 362 mit Masse auf Bann Lindau, da dort Sturmbottausbildung getrieben wird.

2) Zu jedem Bann sind je 1 Stoßtrupp am 15.5.44 auf jeweils 4 Wochen zu entsenden - Stärke des Stoßtrupps: 1 Offz., 4 gewandte Feldw. oder Uffz. und 4 für Ausbildung geeignete Mannschaften. Pi.Btl.362: 1 Uffz. 1 Mann zum Bann 475 Lindau.

3) Aufgaben des Stoßtrupps:

Unterstützung des Bannführers u.d. Gefolgschaftsführer in ihrer Arbeit unsere Jungen im Wehrgedanken zu erziehen; dem HJ-Führer an der Gestaltung an Heimabenden u. in der Durchführung der vormilitärischen Ausbildung behilflich zu sein; die ihnen damit anvertraute Jugend dieser Banne zur 362.I.D. hinzulenken.

Daraus ergibt sich, dass die abzustellenden Offz., Uffz. und Mannschaften frische, begeisterungsfähige und jugendverbundene Männer sind. – Es sind zweckmäßig für diesen ersten Stoßtrupp Soldaten auszuwählen, die ehemals in der HJ-Führung tätig waren. Es ist den Rgt. u. selbst. Btl. überlassen, die HJ in jeder nur zweckmäßigen Weise an sich heranzuziehen. Als Anregung sei folgender Hinweis gegeben:

Den Stoßtrupp sind jeweils kleine Geschenke für die Hitler-Jungens mitzugeben, z.B.: für die jungen Jahrgänge aus Beutebeständen Gasmasken, Stahlhelme, Pistolen; für die älteren Jahrgänge Maschinengewehre zum Basteln, Gewehre und Munition für die Schießausbildung; für alle: Bilder und Zeichnungen aus unserem Einsatzraum für Ausschmückung der HJ-Heime.

4) Die Stoßtrupps melden sich am 13.5.44 bei der Div.Abt. II a zur Unterweisung durch II a und N.S.F.O. Dauer: 1 Tag, Abmarsch am 15.4.44; Platzmarken sind von der Truppe zu stellen.

6) Die Offz. führen die Dienstaufsicht über die Angehörigen ihrer Stoßtrupps und besitzen für die Dauer des Kommandos die Disziplinarstrafgewalt eines Kp.-Chefs.

Allen Offz., Uffz. u. Mannsch. wird eine straffe soldatische Haltung, Mäßigung im Alkoholgenuss und im Verkehr mit Frauen und Mädchen zur Pflicht gemacht. Sie sind Vertreter der 362.I.D. und haben sich dementsprechend zu verhalten.

8) Die Stoßtrupps rechnen auf die Führerreserve der Div. an.“

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