Problemen mit Verbindungslehrern
Am 29. April 1944 veröffentlicht der Oberpräsidenten der Rheinprovinz folgenden Erlass zu „Problemen bei der Arbeit der Verbindungslehrer“:
„1) Nach den Erfahrungen, die inzwischen gemacht worden sind, ist es den Verbindungslehrern zu den einzelnen Flakgruppen nicht immer möglich, zu den Luftwaffenhelferklassen und ihren Betreuungslehrern die persönliche Fühlungnahme zu gewinnen, wie sie für die Durchführung des Unterrichts und die erzieherische Arbeit an den Luftwaffenhelfern wünschenswert wäre. Dies liegt daran, dass in einzelnen Bereichen die Zahl der Luftwaffenhelfer-Klassen sehr groß ist, z.B. 60 beträgt, vor allem aber daran, dass die einzelnen Klassen über ein weites Gebiet verstreut und zum Teil fern von den Verkehrswegen untergebracht sind. Dazu kommt, dass unausgesetzt durchgeführte Verlegungen einzelner Batterien den Verbindungslehrern die Regelung des Unterrichts immer schwerer machen. Infolge der langsamen Postzustellung und der überlasteten oder gestörten Fernsprechverbindungen erfahren sie oft erst nach längerer Zeit von Verschiebungen von Klassen, zumal auch manche Stammschulen im Falle der Verlegung ihrer Luftwaffenhelferklassen es immer noch verabsäumen, dem zuständigen Verbindungslehrer und gleichzeitig mir möglichst rasch Mitteilung zu machen. Die pünktliche Vorlage der Unterrichtsverteilungen und Berichte, um die ich mit meinen Erlassen vom 23.3. Gen. 711 und vom 22.3.1944 Gen. 670 - die Verbindungslehrer ersucht hatte, scheiterte ebenfalls an den angeführten Schwierigkeiten. In müheseliger und zeitraubender Arbeit mussten sich die Verbindungslehrer die Unterlagen für die Unterrichtsverteilungen zum Teil bei den Stammschulen einholen. Auf eine schnelle und pünktliche Berichterstattung über die Angelegenheiten der Luftwaffenhelfer muss ich aber umso größeren Wert legen, als die Verhältnisse infolge militärischer Maßnahmen sich dauernd ändern und vielfach rasche Fühlungnahme meinerseits mit den Divisionen und den Sonderbeauftragten bei den Luftgaukommandos erforderlich machen. Ich ersuche daher alle Stammschulen, die Verbindungslehrer oder deren Vertreter in jeder Weise zu unterstützen, mit ihnen laufend Verbindung zu halten und ihnen schnellstens auch unaufgefordert die Unterlagen über ihre Klassen zur Verfügung zu stellen, die für die Erledigung von mir geforderter Meldungen notwendig und aus meinen Erlassen ersichtlich sind.
2) a) Es ist damit zu rechnen, dass sich in nächster Zeit die Schwierigkeiten, die sich der Arbeit der Verbindungslehrer entgegenstellen, noch steigern werden. Daher erscheint es notwendig, für die von den Verbindungslehrern zu betreuenden Bereiche der Flakgruppen eine Unterteilung in örtlich begrenzte Abschnitte vorzunehmen und in diesen Abschnitten Vertreter der Verbindungslehrer einzusetzen, wie es an einzelnen Orten schon geschehen ist und sich als praktisch erwiesen hat. Dabei ist es nicht zweckmäßig, diese Abschnitte nach den eingesetzten Flakeinheiten abzugrenzen, da hier ein Wechsel leicht möglich ist und bei den Flakgruppen und Untergruppen gemäß Anordnung des Luftgaukommandos VI auch nicht die Auffassung aufkommen soll, als seien ihnen bestimmte Schulen zugewiesen. Ebenso wäre es falsch, die einzelnen Abschnitte so einzuteilen, dass sie eine gleiche Zahl von Klassen enthalten, weil mit einer Beständigkeit ihrer Belegung nicht gerechnet werden kann. Am besten erfolgt die Zusammenfassung von Klassen regional in Anlehnung an eine Schule, von der sie am besten erreicht werden können. Notfalls kann auch ein Abschnitt wieder in Unterabschnitte eingeteilt werden.“