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Ereignisse
1944
April

Regelung zur Präsenz der Betreuungslehrer

Am 11. April veröffentlicht der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen Erlass zur „Präsenz der Betreuungslehrer“, wonach die Betreuungslehrer den LWH „auch in der unterrichtsfreien Zeit, insbesondere am Wochenende (...)zur Verfügung“ stehen müssen. Nur Betreuungslehrer, die auswärts eingesetzt sind, dürfen einmal monatlich ihre Familie besuchen, sofern die „Betreuung der Luftwaffenhelfer durch einen geeigneten Vertreter“ gewährleistet ist.

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