Mangelhafter Schulunterricht
Im Regimentsbefehl Nr. 13 für das Flakregiment 14 (Köln) wird am 3. April 1944 u.a. ausgeführt:
„2) Schularbeitsstunden der Lw.-Helfer.
Nach Mitteilung Kölner Schuldirektoren werden in einzelnen Batterien die Schularbeitsstunden der Lw.-Helfer zum Teil gar nicht durchgeführt, zum Teil wesentlich gekürzt. Die Arbeitsstunden dienen zur Ergänzung und Vertiefung des an sich schon nicht sehr umfangreichen Schulunterrichts und dürfen daher nur in Ausnahmefällen ausfallen oder gekürzt werden. (IIb)
3) Einsatz der Lw.-Helfer.
Bei Vergleich der Einsatzübersichten zwischen der Gruppe und den einzelnen Untergruppen stellt sich immer wieder heraus, dass in einzelnen Batterien Lw.-Helfer vorhanden sind, deren Schulen oder zuständige Klassen bei ganz anderen Batterien oder gar Untergruppen eingesetzt sind, und die daher in ihrer Batterie an keinem Unterricht teilnehmen können. In allen derartigen Fällen hat die Batterie von sich aus bei der vorgesetzten Untergruppe die Versetzung des Lw.-Helfers zu seiner Schule und Klasse zu beantragen. Die Untergruppen haben diesem Antrag zu entsprechen, soweit sie dazu in der Lage sind. Andernfalls ist der Versetzungsantrag der Batterie an die Flakgruppe weiterzugeben.“