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Ereignisse
1944
März

„Die Polizei beschützt die Jugend“

Der „Westdeutsche Beobachter“ stellt am 10. März 1944 einen   neuen Erlass des Reichsführers SS zum Umgang mit jugendlichen Delinquenten vor, der zwischen der Aufklärung der Fälle, die ebenso konsequent betrieben werden soll wie bei Erwachsenen, und der Behandlung der Straftäter unterscheide.

„Die heranreifenden jungen Menschen von heute (...) werden in nicht fernerer Zukunft die Träger der Volksgemeinschaft sein. In jedem von ihnen ruht ein bestimmtes Maß von Anlagen und Kräften, die zur Entfaltung drängen. Ob aber die vorhandenen positiven Kräfte voll ausreifen können, das hängt wesentlich davon ab, wie sich die Umwelt zu dem jungen Menschen einstellt.“

Polizeibeamte müssten berücksichtigen, dass viele „Entgleisungen nichts als irregeleiteter Tatendrang oder missverstandenes Heldentum einer an sich gesunden Jugend sind“. Vernehmungen von Jugendlichen sollten daher nur durch „geschulte Personen“ erfolgen.

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