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Ereignisse
1944
März

Rückkehr entlassener LWH in frühere Klassen

Am 8. März 1944 verschickt der Oberpräsidenten der Rheinprovinz einen Erlass zur „Rückkehr entlassener LWH in frühere Klassen“, in dem es heißt:

„Es mehren sich die Fälle, in denen Schüler, die aus irgendeinem Grund als Luftwaffenhelfer entlassen werden, wieder in ihre alte Klasse eintreten wollen. Das ist infolge des verkürzten Unterrichts, den sie als Luftwaffenhelfer erhalten haben, nicht möglich. Es ist daher auch nicht möglich, dass Schüler, die zum Reichsarbeitsdienst eingezogen, dann aber von diesem zum Dienst in der H.J. freigestellt werden, wieder am Unterricht ihrer ehemaligen Klasse teilnehmen, ganz abgesehen davon, dass sie durch Weiterbesuch der Schule unberechtigten Gewinn gegenüber den zum Reichsarbeitsdienst eingezogenen Schülern hätten. Diese Schüler sind daher genau so zu behandeln, wie ich dies in Ziffer 2 meines Erlasses vom 4.2.44 - Gen 213 angeordnet habe.

Ich behalte mir vor, in Sonderfällen auf Grund eingehenden Berichtes die Genehmigung zu erteilen.“

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