Klagen über „sittliche Gefährdung“ von LWH
Der Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministers für den Einsatz von LWH beim Oberpräsidium in Münster berichtet seinem Ministerium von Beschwerden über die „sittliche Gefährdung“ der Luftwaffenhelfer, die aus dem Umgang mit älteren Soldaten resultiere. Zugleich bittet er die Verbindungslehrer, die den Bericht ebenfalls erhalten, „dieser Frage ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen und mich von etwaigen Vorfällen in Kenntnis zu setzen“.
„Von verschiedenen Verbindungslehrern zu den Flakgruppen und von Schulleitern sind mir Berichte zugegangen, in denen darüber geklagt wird, das Flaksoldaten die Luftwaffenhelfer in der hässlichsten Weise über sexuelle Dinge aufzuklären suchen. Die Jungen können sich dem Einfluss solcher Soldaten nicht entziehen, da sie tagsüber und nachts oft stundenlang mit ihnen in Alarmbereitschaft stehen.
Manche Soldaten glauben anscheinend, den Luftwaffenhelfern, denen sie sich geistig nicht gewachsen fühlen, durch Renommieren mit unanständigen Geschichten imponieren zu können. Die Luftwaffenhelfer, die zum großen Teil in den Pubertätsjahren stehen, sind dadurch besonders gefährdet. Es wird ihnen die Auffassung aufgedrängt, als ob es eines „Mannes“ unwürdig sei, sich des Geschlechtsverkehres zu enthalten. Es besteht die Gefahr, dass die Luftwaffenhelfer in ihren Anschauungen unsicher gemacht werden, sofern sie sich über diese Dinge überhaupt schon Gedanken gemacht haben, und dass sie das Gefühl für Anstand und gute Sitte verlieren.
So ist es z.B. vorgekommen, dass bei einem Batteriefest, zu dem der Standortkommandant, der Bannführer und die Eltern eingeladen waren, ein Luftwaffenhelfer als Ansager zweideutige Witze vorgetragen hat, und dass die Veranstaltung infolgedessen mit dem Missklang endete.
Luftwaffenhelfer wurden von erkrankten Soldaten über außerehelichen Geschlechtsverkehr, Geschlechtskrankheiten und Verhütungsmittel belehrt. In einer Batterie wurden ihnen mit Marketenderwaren sogar Verhütungsmittel übergeben. Auch anderweitig wurde festgestellt, dass Luftwaffenhelfer Verhütungsmittel bei sich zu tragen pflegen. Bei in der Nähe der Stellungen wohnenden oder herumlungernden Mädchen finden sie Gelegenheit. Die Soldaten gehen ihnen mit schlechtem Beispiel voran.
Es wird schwierig sein, in Einzelfällen einzugreifen, da die Schuldigen naturgemäß Stillschweigen über diese Dinge bewahren und die anderen Luftwaffenhelfer nicht als Angeber gelten wollen, auch den Soldaten, sowie ihren Vorgesetzten keine Ungelegenheiten bereiten möchten, zumal wenn sie sonst von ihnen gut behandelt werden.
Ich habe deshalb das Luftgaukommando gebeten, den Batterieführern Anweisung zu geben, dass sie ihre Soldaten von Zeit zu Zeit darüber belehren, dass es unverantwortlich ist, mit Luftwaffenhelfern über geschlechtliche Dinge zu sprechen oder ihnen Zoten zu erzählen. Die Väter der Luftwaffenhelfer werden im Allgemeinen keinen Anstoß daran nehmen, wenn im militärischen Leben einmal Kraftausdrücke gebraucht werden. Ausdrücke aus dem sexuellen Wortschatz sind aber durchaus unangebracht und vermeidbar. Die Luftwaffenhelfer haben ein feines Gefühl für den Unterschied.
Es wird ferner berichtet, dass Unterrichtsstunden für Kinovorführungen und Varieté-Veranstaltungen benutzt werden, und dass diese Varietévorführungen für die Jungen manchmal ungeeignet sind. Luftwaffenhelfer einer Essener Schule kamen z.B. aus eigenem Antrieb zu ihrem Schulleiter und erklärten, dass sie es leid seien, sich nackte Weiber anzusehen. Sie würden künftig die Varietévorführungen nicht mehr besuchen, dann sie müssten dann zwischen den alten Leuten sitzen und sich deren Zoten anhören. Ähnliche Erfahrungen haben auch andere Schulleiter gemacht.
Luftwaffenhelfer werden, wenn sie auf Urlaub in Begleitung der Eltern Filme besuchen wollen, zurückgewiesen, wenn die Filme für Jugendliche nicht zugelassen sind, obgleich manchmal bei den Eltern keine Bedenken bestehen. Andererseits werden sie dienstlich zu denselben Filmen hingeführt oder zu Varietéveranstaltungen, die für Jugendliche ungeeignet sind und von ihnen abgelehnt werden, weil das ganze Niveau dieser Veranstaltungen den Jungen nicht behagt. Ein etwaiges Eingreifen bei Entgleisungen von Seiten des Batteriechefs würde nach Ansicht der Schulleiter wohl meistens zu spät kommen.
Ich habe das Luftgaukommando gebeten, anordnen zu wollen, dass Schulstunden nicht wegen Varietéveranstaltungen ausfallen, und dass Luftwaffenhelfer - wenn überhaupt - so nur zugelassen werden, wenn die sichere Gewähr gegeben ist, dass das Programm sich für sie eignet.
Schulleiter haben die Anregung gegeben, dass den Luftwaffenhelfern lieber Gelegenheit gegeben werden möchte, Sport zu treiben, und dass junge Betreuungsoffiziere oder Batterieführer gelegentlich sich am Fußball- oder Handballspiel der Luftwaffenhelfer beteiligen möchten. Wo das geschehen ist, hat man die besten Erfahrungen gemacht, weil es den Vorgesetzten so auf die einfachste Weise möglich ist, die Herzen der Jungen zu gewinnen.“
Der kommandierende General des Luftgaus VI bittet die Kommandeure in einem Schreiben vom 17. März 1944, die angesprochenen Missstände durch „Belehrungen der Soldaten und verschärfte Dienstaufsicht“ zu bekämpfen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Unterrichtsstunden „wegen Kino-oder Varietéveranstaltungen nicht ausfallen“.