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Ereignisse
1944
Januar

Keine Vorversetzungen entlassener LWH

Am 19. Januar 1944 teilt der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in seinem Erlass zur „Ablehnung von Vorversetzungen entlassener LWH“ (E IIIa 3032/43) Folgendes mit:

„Es ist bei mir angeregt worden, Schüler der Klasse 6, die am 15. Februar 1944 entlassen und anschließend zum RAD einberufen werden, zu diesem Termin schon in die Klasse 7 vorzuversetzen und ihnen in Verbindung damit die Bescheinigung über die Berechtigung zur Teilnahme an einem Sonderlehrgang für Kriegsteilnehmer zur Ablegung der Reifeprüfung zu geben. (Vgl. Runderlass vom 24. Mai 1943 - E III a 124) Die beantragte Vorverlegung des Versetzungstermins muss ich ablehnen, da sie den schulischen Tatsachen und Notwendigkeiten widersprechen würde. Jedoch erkläre ich mich damit einverstanden, dass einwandfrei leistungsfähige Schüler der Klasse 6 in Anerkennung ihrer Leistungen auf dem Abgangszeugnis unter Hinweis auf diesen Erlass den Vermerk erhalten, dass ihnen die Teilnahme an einem Sonderlehrgang für Kriegsteilnehmer zur Ablegung der Reifeprüfung genehmigt wird.“

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