Behandlung zurückgestellter LWH
Am 7. Januar 1944 fragt das Kölner Dreikönigs-Gymnasium beim örtlichen LWH-Koordinator Oberstudiendirektor Halfmann an:
„Schüler, die bei der Flak als Luftwaffenhelfer als tauglich befunden worden sind, als Angehörige des Jahrganges 1926 seit einem halben Jahr bereits Dienst tun, sind militärisch bis zum Mai d.J. zurückgestellt. Es erhebt sich die Frage, ob diese Schüler weiter bei der Flak bleiben oder jetzt mit dem Jahrgang 1926 zur Entlassung kommen sollen. Ich bitte um eine Entscheidung.“
Halfmann leitet die Anfrage an den Sonderbeauftragte des Reichserziehungsministeriums für den Einsatz von Luftwaffenhelfern weiter:
„Mit dem Ausscheiden als Luftwaffenhelfer müssten diese Schüler wieder am Unterricht ihrer Schule teilnehmen. Die Schwierigkeiten bestehen aber darin, dass der Leistungsstand der Luftwaffenhelferklassen hinter dem der in der Schule verbliebenen Klassen zurückbleibt, so dass es den Jungen in der Regel nicht möglich sein wird, dem Unterricht zu folgen. Es ist daher zu erwägen, ob diese Schüler nicht bis zu ihrer Einberufung zum Wehrdienst im Einsatz als Luftwaffenhelfer und somit in ihren bisherigen Klassenverbänden verbleiben können.“