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Ereignisse
1938
Dezember

Zusammenarbeit von HJ-Landdienst und SS

Am 17. Dezember 1938 schließen der Reichsführer SS Heinrich Himmler und Reichsjugendführer Baldur von Schirach ein Abkommen über die Zusammenarbeit von SS und dem Landdienst der HJ. Darin heißt es:

„Um den gemeinsamen Bemühungen der SS und der HJ, der Landflucht zu steuern, neues Bauerntum zu bilden, den besten Teil unseres Volkes wieder in ein enges Verhältnis zur Heimaterde zu bringen, durch straffe Zusammenarbeit einen vollen Erfolg zu sichern, wird im Anschluss an das Abkommen vom 26.8.1938 folgende Vereinbarung getroffen:

1. Der Landdienst der HJ ist nach Erziehungsarbeit und Zielsetzung ganz besonders als Nachwuchsorganisation für die Schutzstaffel (Allgemeine SS und ihre unter den Waffen stehenden Teile: SS-Verfügungstruppen und SS-Totenkopfstandarten) geeignet.

2. In den Landdienst der HJ werden Jungen, die den besonderen Anforderungen der SS nach körperlicher Beschaffenheit und charakterlicher Haltung entsprechen, bevorzugt aufgenommen.

3. Dem Landdienst sollen vor allem die Jungen zugeführt werden, die den festen Willen haben, Bauer auf eigener Scholle (Wehrbauer) zu werden. Dieser Wehrbauerngedanke wird im Landdienst der HJ und SS besonders gepflegt.

4. Die in den bewaffneten Teilen der Schutzstaffel dienenden Landdienstangehörigen werden nach Ableistung ihrer Dienstzeit durch den Reichsführer SS, in Zusammenarbeit mit den hierfür in Frage kommenden Dienststellen des Reichsbauernführers, auf Neubauernstellen angesetzt.

Der Einsatz findet laufend, nach Maßgabe der Bereitstellung dieser Stellen, statt. Er erfolgt vorzugsweise in solchen Gegenden, in denen das Deutschtum besonders vorgebildete Bauern verlangt.

5. Alle Landdienst-Angehörigen, die den allgemeinen Aufnahmebestimmungen der SS genügen, werden nach Ausscheiden aus dem Landdienst in die Allgemeine SS übernommen.

6. Die Ausführungsbestimmungen erlässt der Chef des Sozialen Amtes als federführendes Amt der Reichsjugendführung in Zusammenarbeit mit dem Chef des SS-Hauptamtes als federführendes Amt der SS und dem Chef des Rasse- und Siedlungs-Hauptamtes-SS für die Neubauern- und Siedlungsfragen.“

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