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Ereignisse
1938
November

Vereinbarung zur Zusammenarbeit von HJ und DAF

Am 19. November 1938 treffen Reichsjugendführer Baldur von Schirach und der Führer der Deutschen Arbeitsfront Robert Ley folgende Vereinbarung über die Zusammenarbeit von HJ und DAF:

„Durch das Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 ist die gesamte deutsche Jugend in der Hitler-Jugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen. Sie ist damit alleiniger Träger der deutschen Jugenderziehung außer Elternhaus und Schule.

Der Deutschen Arbeitsfront ist durch die Verordnung des Führers vom 24. Oktober 1934 die Schaffung der wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft übertragen worden. Sie erfüllt diese Aufgabe im Arbeits- und Wirtschaftsleben in erster Linie durch die Schaffung der Betriebsgemeinschaft.

Der Reichsorganisationsleiter der NSDAP und Leiter der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Robert Ley, und der Reichsjugendführer der NSDAP und Jugendführer des Deutschen Reichs, Baldur von Schirach, stellen in Abgrenzung dieser Aufgaben hinsichtlich der Zuständigkeiten ihrer Organisationen und Dienststellen folgendes fest:

Die Deutsche Arbeitsfront erkennt den totalen Erziehungsanspruch der Hitler-Jugend an der deutschen Jugend außer Elternhaus und Schule an.

Der Jugendführer des Deutschen Reichs erkennt andererseits den Grundsatz der Deutschen Arbeitsfront an: Der Betrieb ist eine Ganzheit.

Das Soziale Amt der Hitler-Jugend ist sowohl im Rahmen der Reichsjugendführung als auch der Obersten Reichsbehörde des Jugendführers des Deutschen Reichs die allein bevollmächtigte und zuständige Stelle für alle sozialen Jugendfragen.

Im Rahmen der Deutschen Arbeitsfront obliegt allein dem Jugendamt der DAF die Steuerung der Durchführung der gesamten berufs- und sozialpolitischen Aufgaben an der werktätigen Jugend.

Um das dauernde Einvernehmen zwischen der Hitler-Jugend und der Deutschen Arbeitsfront, sowie die Einheit in allen Jugendfragen zu gewährleisten, ist der Leiter des Jugendamtes der DAF in Personalunion der Referent für Berufsfragen beim Reichsjugendführer und Jugendführer des Deutschen Reichs und gehört mit seinen Mitarbeitern und den Jugendwaltern der Fachämter der Deutschen Arbeitsfront zum Stabe des Sozialen Amtes. Durch den Chef dieses Amtes erhält der Leiter des Jugendamtes der DAF die Richtlinien, Wünsche und Anregungen des Reichsjugendführers und Jugendführers des Deutschen Reichs.

Entsprechendes gilt für die Zusammenarbeit der Gebiete der Hitler-Jugend und Gaue der Deutschen Arbeitsfront, bzw. Banne der Hitler-Jugend und Kreise der Deutschen Arbeitsfront.

Alle in der DAF tätigen Jugendwalter und Jugendreferentinnen sind Führer der Hitler-Jugend und tragen die Uniform und Rangabzeichen der Hitler-Jugend. Ihnen kann von der Partei nach den gegebenen Richtlinien außerdem der entsprechende Rang eines Politischen Leiters verliehen werden. In Erfüllung ihrer Durchführungsaufgaben hinsichtlich der Jugenderziehung tragen sie die Uniform der Hitler-Jugend.

Durch diese Feststellung werden alle bisherigen gemeinsamen Anordnungen über die Jugendarbeit der Deutschen Arbeitsfront außer Kraft gesetzt.“

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