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Ereignisse
1938
Oktober

Vereinbarung über rassenpolitische Schulung der HJ

Am 7. Oktober 1938 treffen die Reichsjugendführung und das Rassenpolitische Amt der NSDAP folgende Vereinbarung über die rassenpolitische Schulung der HJ:

„1. Das Amt für weltanschauliche Schulung der RJF entsendet einen hauptamtlichen Vertreter in die Reichsleitung des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP. Dieser hat die Aufgabe, die rassenpolitische Schulung der HJ (einschließlich des BDM) mit den Bestrebungen des Rassenpolitischen Amtes in Einklang zu bringen, ferner für eine gute Zusammenarbeit zwischen den nachgeordneten Dienststellen der beiden Ämter zu sorgen.

Mit dieser Aufgabe wird ein Hauptreferent des Amtes WS betraut. Er erhält im Rassenpolitischen Amt die Dienststellung eines Referenten für rassenpolitische HJ-Arbeit. Ihm wird vom Amt für weltanschauliche Schulung eine Mitarbeiterin für die Mädelschulung zur Seite gegeben.

2. Die gesamte rassenpolitische Schulungsarbeit in der HJ (einschl. des BDM) wird nach laufender Unterrichtung des Rassenpolitischen Amtes (Reichsleitung) ausschließlich vom Amt für weltanschauliche Schulung und seinen nachgeordneten Dienststellen durchgeführt. Die Art der Durchführung, sowie der Einsatz bestimmter Redner auf diesem Gebiet bedürfen der Zustimmung des Leiters des rassenpolitischen Amtes.

3. Die Gauamtsleiter des Rassenpolitischen Amtes haben das Recht der Inspektion und Berichterstattung an ihre Reichsleitung, jedoch kein Eingriffsrecht in die Arbeit der Hitler-Jugend.“

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