Örtliche Auflösungen der katholischen Jungmännervereine in der Diözese Aachen
Nach der Auflösung des KJMV in der Diözese Aachen durch die Gestapo Aachen am 1. Februar 1938 erreicht das Bischöfliche Generalvikariat in Aachen aus der gesamten Diözese Berichte über die örtlichen Auflösungen der Vereine:
In Waldniel wird nach einem Bericht des Kaplans an das Bischöfliche Generalvikariat in Aachen vom 1. Februar 1938 der Jungmännerverein in Waldniel am 1. Februar 1938 aufgelöst und das Vereinseigentum beschlagnahmt.
Der Kaplan von Dülken teilt dem Bischöflichen Generalvikariat in Aachen die Auflösung des Katholischen Jungmännervereins an St. Kornelius und des Bezirksverbandes des Dekanates Dülken durch die Gestapo Düsseldorf mit.
In Birkesdorf wird der Jünglingsverein nach einem Bericht des Pfarrers an das Bischöfliche Generalvikariat am 1. Februar 1938 durch die örtliche Polizeibehörde aufgelöst.
In Wickrath wird am 1. Februar 1938 der Jungmännerverein durch einen HJ-Führer, einen Kriminal- und einen Wachtmeister aufgelöst und das Vereinseigentum beschlagnahmt.
In Mönchen-Gladbach werden der Bezirksverband und die einzelnen katholischen Jungmännervereine am 1. Februar 1938 verboten. Beim Dekanatsjugendseelsorger findet eine Haussuchung durch die Gestapo statt, und es werden das Vereinseigentum, die Akten des Bezirksverbandes, die Kasse und geweihte Fahnen beschlagnahmt.
In Oberwolfert führen am 1. Februar 1938 zwei Polizisten, ein Landjäger und ein Gemeindepolizist Haussuchung beim (Pfarr)rektor durch und beschlagnahmen diverse Schriften.
In Mechernich wird am 2. Februar 1938 der Jungmännerverein durch Polizeibeamte verboten. Die Beamten beschlagnahmen auch ein Sparkassenbuch und Eigentum der Pfarre, weshalb die Kirchengemeinde am 3. Februar 1938 Beschwerde bei der Gestapo einlegt.
Die Gestapo löst am 1. Februar 1938 den Jugendverein in Breyell auf und beschlagnahmt das Eigentum.
Bei der Auflösung des katholischen Jungmännerverbandes in Brand am 1. Februar 1938 wird auch eine kirchlich geweihte Fahne durch die Polizei beschlagnahmt, die nur bei kirchlichen Festen und Prozessionen gebraucht wurde. Daher legt das Pfarramt Beschwerde ein.
In Stolberg wird die Marianische Jünglingscongregation am 1. Februar aufgelöst.
In Dülken wird der Jungmännerverband am 1. Februar aufgelöst und die Wohnung des Kaplans in seiner Abwesenheit von der Gestapo durchsucht und Akten sowie Zeitschriften mitgenommen.
In Kreuzau wird am 1. Februar 1938 der katholische Jungmännerverein durch die Staatspolizei verboten und die Einrichtung des Pfarrheims beschlagnahmt. Nachdem das Heim zunächst auch verschlossen wurde, wird es am Folgetag wieder geöffnet und zur Nutzung der Pfarrjugendgruppen, für die Bibelabende der Jungmänner, die Bibliotheksausgabe usw. freigegeben.
In Herzogenrath-Strass wird am 1. Februar 1938 der Jungmännerverein durch die Gestapo aufgelöst.
In Kirchhoven wird der Jungmännerverein am 1. Februar 1938 aufgelöst.
Im Dekanat Hochneukirch wird anlässlich der Auflösung des Jungmännerverbandes in der Diözese Aachen in den einzelnen Pfarreien das Eigentum der Vereine beschlagnahmt, darunter auch geweihte Fahnen.
In Schleiden wird der Jungmännerverein aufgelöst une eine geweihten Fahne mitgenommen.
Auch in folgenden Orten kommt es zu Vereinsauflösungen und Beschlagnahmungen von Vereinseigentum:
Neuenhoven, Otzenrath, Anrath, Dülken, Lövenich, Mönchen-Gladbach mit Lürrip, Kleinenbroich, Korschenbroich, Herreshoff, Bettrath, Neuwerk, Harkenbroich, Koerrenzig, Eilendorf, Ködingen, Stahe,, Vossenack, Kempen,, Herzogenrath, Simmerath, Willich, Jülich, Rheindalen, Viersen, Echtz/Düren,, Widen, D’horn, Stolberg-Donnersberg, Stolberg, Werth, Mariaweiler, Düren, Mausbach, Vicht, Mönchen-Gladbach-Hardt, Vettweiß, Stolberg, Strümp und Stratum.