Deutschland-Berichte der Sopade, Dezember 1938: „Aus der Hitler-Jugend“
„Die Berichterstattung über die Jugend in Deutschland begegnet großen objektiven und subjektiven Schwierigkeiten. Die objektiven Schwierigkeiten sind in der Totalität der Aufgabe begründet. Ein Bild von der Jugend in einem Lande entrollen, heißt, diese Jugend in allen Lebenslagen und allen ihren gesellschaftlichen Beziehungen beobachten: Jugend in der Schule und im Elternhaus, Jugend an der Arbeitsstätte und in der Freizeit. Es heißt weiter all den Gegensätzen nachzugehen, die sich aus der Klassenscheidung aus der Verteilung auf Stadt und Land, aus der Gliederung nach Konfessionen und aus dem Altersaufbau ergeben.
Zu den objektiven Schwierigkeiten kommen die subjektiven: Die Berichte müssen offenbar verschieden ausfallen, je nachdem, ob man die Jugend über sich selbst berichten lässt, oder ob Eltern und Erzieher über sie berichten. Ein Lehrer wird die Jugend von heute anders sehen als ein Berichterstatter, der aus der freien Jugendbewegung vor dem Umsturz kommt.
Mehr noch als auf anderen Gebieten kann daher unsere Berichterstattung über die Jugend nur Ausschnitte aus der Gesamtlage geben. Insbesondere die nachstehende Material-Zusammenstellung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, weil sie sich im Wesentlichen auf die Hitler-Jugend beschränkt. Ein weiterer Abschnitt mit Berichten über die Schule wird folgen.
a) Entwicklung und heutiger Aufbau (…)
Am 20. Februar 1938 gab Hitler im Reichstag folgende Bilanz über das Erziehungswerk der HJ:
„Heute gibt es im ganzen Reichsgebiet nur noch eine Jugendorganisation, HJ und BdM. Sie umfasst 1937 über 7 Millionen Mitglieder. 59 Gebiets- und Obergebietsführer, 1365 Bann-, Jungbannführer und Untergauführerinnen, 9000 Unterbannführer und Ringführerinnen, 550 000 Unterführer und -führerinnen stehen im Dienste dieser gewaltigsten modernen Jugendbewegung ...
Die Marine-Hitler-Jugend umfasst 45.000 Jungen. Die Motor-Hitler-Jugend umfasst 60.000 Jungen. Im Dienste der Flugertüchtigung wurden 55.000 Angehörige des Deutschen Jungvolks im Segelflugwesen zu Gemeinschaftsarbeiten ausgebildet. 74.000 Hitlerjungen sind in den Fliegereinheiten der Hitler-Jugend organisiert. 15.000 Jungen bestanden allein im Jahre 1937 ihre Gleit- und Segelflugprüfung. Im Kleinkaliberschießen erhalten heute 1.200.000 Hitlerjungen regelmäßigen Unterricht, der von 7.000 Schieß warten geleitet wird. Zur Zeit sind allein für die Hitler-Jugend 1400 Heime im Bau begriffen und eine große Anzahl von Schulen. Das Jugendherbergswerk verfügt über 2.000 Jugendherbergen mit rund 8 Millionen Übernachtungen im Jahre 1937...
Für die Gesundheit dieser Jugend sind in der HJ über 4.000 Ärzte tätig, 800 Zahnärzte und -ärztinnen, rund 500 Apotheker, denen 40.000 junge Feldschere und 35.000 Unfalldienstmädel Hilfsdienst leisten. Die Betreuung der einzelnen Jungen und Mädel erledigen über 30.000 Ärzte, die vom Amt für Volksgesundheit dafür zur Verfügung stehen. Jährlich findet ein Gesundheitsappell der ganzen deutschen Jugend statt. Die Zahl der ärztlich Untersuchten übersteigt zur Zeit jährlich eine Million.“
Schon diese summarische Darstellung lässt den betont militärischen Charakter der nationalsozialistischen Jugenderziehung erkennen. Schon die Aufnahme in das Jungvolk trägt diesen Charakter. Ihr geht eine ärztliche Untersuchung voraus. Der Arzt hat zu entscheiden auf: tauglich, bedingt tauglich und untauglich. Die für tauglich befundenen Kinder müssen an jedem Dienst teilnehmen, die bedingt tauglichen nur am Heimdienst und die nicht tauglichen werden zurückgestellt. Alle, auch die zurückgestellten, zahlen einen Beitrag von 45 Pfennigen, für HJ und BdM sogar 65 und 75 Pfennige im Monat.
Dann beginnt - schon für die 10-jährigen - der „Dienst“. Wie dieser Dienst beschaffen ist, ergibt sich aus nachstehendem Bericht:
Sachsen: Das Jungvolk ist nach Jahrgängen zusammengefasst. Im ersten Dienstjahr werden beispielsweise folgende Themen behandelt:
Schulung über die Entstehung des Deutschen (Germanischen) Reiches,
Schulung über die Staatsmänner, Friedrich d. Große, Bismarck usw., Schulung über die Staatsmänner des Dritten Reiches,
Schulung über deutsches Heldentum,
Einüben des Marschierens (Paradeschritt),
Einführung in den Zeltbau, sowie in alle vorkommenden Lagerarbeiten,
Einführung in die Kartenkunde,
Einübung bestimmter Spiele und Lieder.
Im zweiten Dienstjahr:
Schulung über die Rassenfrage,
Weltfeind Bolschewismus (Kommunismus, Sozialdemokratie, demokratische Weltanschauung),
Erlernung des Morse-Alphabets in Wort und Schrift, Fahnen- und Lichtsignale,
Selbständiges Zurechtfinden auf der Karte und im Gelände, Einüben bestimmter Spiele und Lieder.
Im dritten Dienstjahr:
Rassenfrage,
Bolschewismus,
Unterricht über Luftschutz,
Erlernung bestimmter Spiele und Lieder,
Ablegung von je einer Schieß-, Gelände- theoretischen und sportlichen Prüfung, die zum Jungvolk-Leistungsabzeichen führt.
Im vierten Dienstjahr:
Einführung in die Wehrmacht,
Besondere Behandlung der Revolutionen von 1918 und 1933, Wiederholung der im Vorjahr abgelegten Prüfungen,
Erschöpfender Unterricht in der Schießlehre,
Praktischer Luftschutzdienst,
Erlernung bestimmter Spiele und Lieder.
Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr tritt der Junge vom Jungvolk in die HJ über. Der Tag der Übernahme ist der 9. November jeden Jahres. In der HJ ist der Dienst genau wie in der Jungvolk-Einheit. Nur wird er schon mehr in das Leben und Treiben in der Wehrmacht eingeführt. Die HJ verfügt über folgende Sondereinheiten, in welchen der Junge dann für den Militärdienst vorgeschult wird, denn die HJ-Einheit, in welcher er Dienst getan hat, ist in Zukunft für ihn bei der Wehrmacht entscheidend:
1. Fuß-HJ
2. Marine-HJ
3. Motor-HJ
4. Reiter-HJ
5. Flieger-HJ
6. Pionier-HJ
7. Sanitäts-HJ
8. Bastelgruppe (techn. HJ).
In den vorstehenden Einheiten werden die Jungen also für ihren zukünftigen Truppenteil vorgebildet.
Genau wie bei den Jungen, ist der Dienst bei den Mädchen. Hier tritt nur der Luftschutz- und Unfalldienst mehr in den Vordergrund.
Bayern: Die Aufnahme in die Sonderformationen ist freiwillig. In den meisten größeren Ortschaften bestehen drei dieser Spezialabteilungen: Motor-HJ, Nachrichten-HJ, Flieger-HJ. Die Motor-HJ erhält ihren technischen und praktischen Unterricht vom NSKK (Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps). In jedem größeren Orte bestehen fahrbare Werkstätten, die bei den Geländefahrten mitgeführt werden. Die Ausbildung der Nachrichten-HJ ist Militärpersonen übertragen. Die Jungen erhalten dort Anleitung im Bau von Telefonleitungen, lernen telegraphieren und funken. Die Flieger-HJ wird durch die Flugplätze geführt, wo man den Jungen alle Einzelheiten an den Flugzeugen erklärt.
b) Die Werbung
Paragraph 1 des Gesetzes über die Hitler-Jugend vom 1.12. 1936 lautet: „Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebiets ist in der Hitler-Jugend zusammengefasst.“ Obwohl danach die HJ das Organisationsmonopol für die Jugend besitzt, wird nach wie vor Wert darauf gelegt, dem Beitritt zur HJ den Schein der Freiwilligkeit zu erhalten.
Bayern: Das Gesetz vom 1. Dezember 1936 hat sich nicht so ausgewirkt, wie es erwartet wurde. Anfänglich hatte man geglaubt, dass auf Grund dieses Gesetzes alle Jugendlichen moralisch gezwungen sein würden, in der HJ mitzuarbeiten. Das hat sich als ein Irrtum herausgestellt. Durch das Gesetz ist eine Belebung der Tätigkeit in den Jugendgruppen nicht eingetreten. Soweit die Jugendlichen überhaupt zu einer Arbeit zu brauchen waren, hatte man sie schon vorher durch alle möglichen Druckmittel eingespannt. Durch das Gesetz sind es daher nicht mehr geworden. Außerdem hat man in richtiger Einschätzung der psychologischen Wirkung gar nicht erst versucht, das Gesetz offen als Zwangsinstrument anzuwenden. Man hat Wert darauf gelegt, die Freiwilligkeit zu betonen und musste daher auch etwas laxer vorgehen.
In der Jugend haben die Drückeberger das schnell erkannt und kümmern sich heute nicht mehr um das Gesetz. Soweit nicht direktes Interesse und lebendige Romantik oder Angst vor materieller Schädigung die rege Teilnahme an der Jugendarbeit bewirken - und das ist vielleicht bei 50% aller Jugendlichen der Fall -, zeigt sich zunehmend ein Bestreben, aus der HJ zu fliehen wo es nur geht. Da geht man einfach nicht mehr in den Jugendabend oder bezahlt keinen Beitrag, dann wird man ausgeschlossen. Ehe man im Berufsleben die Mitgliedschaft in der HJ nachweisen muss, tritt man schnell wieder ein. Auf diese Weise hat man sich Jahre gespart. Die Teilnahme an den Zeltlagern, die anfangs solche Begeisterung auslösten, wird immer weniger eine Sache des freien Willens. Auch da sucht man sich zu drücken, wo man kann.
Die Führung steht vor großen Schwierigkeiten. Wenn sie will, dass das Auseinanderlaufen nicht noch mehr um sich greift, wenn sie will, dass nicht alle Achtung vor dem Gesetz und den Anordnungen der Jugendführung verloren geht, muss sie mit neuen Machtmitteln eingrei- fen und das Gesetz vom 1. Dezember eben als Gesetz anwenden, wie man das Gesetz über die Schulpflicht anwendet. Man weiß aber genau, dass das der Tod für eine Jugendbewegung ist und man scheut sich daher, den letzten Schritt zu tun.
Obwohl das Gesetz über die Hitler-Jugend bereits am 1. Januar 1937 in Kraft getreten ist, hat man erst im Oktober 1938 zum ersten Mal eine Generalmusterung aller Jugendlichen und ihre ärztliche Untersuchung vorgenommen. Diese Musterung wurde zu gleicher Zeit auf Österreich und die neu eingegliederten sudetendeutschen Gebiete ausgedehnt. Nach den Erhebungen übersteigt der Ostern 1939 aufzunehmende Jahrgang im alten Reichsgebiet eine Million, in Österreich hunderttausend; im Sudetengebiet stehen die Zahlen noch nicht fest.
Bei der Eingliederung der Jugendlichen in die HJ geht man besonders rigoros vor. Beamte werden offiziell durch Fragebogen daraufhin geprüft, ob sie ihre Kinder auch in die HJ schicken. In allen Schulen werden die Lehrer von den Schulaufsichtsbeamten dauernd gedrängt, dafür zu sorgen, dass ihre Schüler auch hundertprozentig der HJ beitreten.
Zu diesen behördlichen Zwangsmaßnahmen kommen allerhand Vorrechte, die mit der Zugehörigkeit zum Jungvolk, der HJ oder den entsprechenden Mädelverbänden verbunden sind. Im Betriebe, bei Wohlfahrtsveranstaltungen, beim Besuch von Fortbildungsanstalten und höheren Schulen, beim Studium, bei der Gewährung von Stipendien und selbstverständlich bei der Beamtenkarriere, überall gewährt die Zugehörigkeit zur HJ oder ihren Untergliederungen Vorrechte oder ist sogar unbedingte Voraussetzung. Nur Angehörige dieser Organisationen kommen in den Genuss der verbilligten Eisenbahntarife für Jugendwandern und Fahrten, erhalten die Ermäßigungen für den Aufenthalt in den Jugend-Herbergen. Alle Jugendpflege geht nur durch den Apparat der offiziellen Jugendorganisation. Kurzum, wer nicht in diese Jugendorganisationen eingegliedert ist, nimmt eine Ausnahme- und Kampfstellung ein, ist überall behindert und macht sich und seine Angehörigen verdächtig.
Dennoch ist die Jugend nicht restlos erfasst. Ein Teil sucht sich durch besondere Geschicklichkeit zu tarnen. Man tritt Sonderorganisationen wie der Flieger-HJ, der Motor-HJ und ähnlichem bei, auch in Gegenden, in denen die Zugehörigkeit zu solchen Organisationen eine rein formale ist, die zu nichts als dem regelmäßigen Mitgliedsbeitrag verpflichtet. Gelegentlich schützt man besondere fachliche Ausbildung und Beanspruchung vor, gelegentlich auch körperliche Schwäche, um sich der Zugehörigkeit zu den Hitlerjugendverbänden zu entziehen.
Nach einem Bericht aus Württemberg weigerten sich in einer Landstadt mehrere Handwerker, ihre Kinder zur HJ zu schicken mit der Begründung, dass sie sie im Geschäft brauchen. Daraufhin wurden die betreffenden Väter vom Klassenlehrer in der Schule vor den Kindern als Landesverräter bezeichnet. Eine weitere Folge trat nicht ein, obwohl die Eltern auf ihrem Standpunkt beharrten. Andererseits wird aus Fürth berichtet, dass fast sämtliche jungen Menschen der HJ angehören. Im vorigen Jahre ist ein Schüler in eine Lehrstelle gekommen, ohne zugleich Mitglied in der HJ zu sein. Als es herauskam, wurde er entlassen und selbst die nachträgliche Aufnahme in die HJ half nicht mehr.
Hierzu wird uns berichtet:
Schlesien, 1. Bericht: Bei der Überführung der 10-Jährigen in das Jungvolk wurden durch das Lehrpersonal die Aufnahmescheine verteilt, diese mussten ausgefüllt an die Lehrer abgegeben werden. Über eine Mädchenklasse in X. wird berichtet, dass etwa die Hälfte der Schülerinnen die Aufnahmescheine unausgefüllt zurückbrachten. Die Kinder mussten die Scheine wieder mit nach Hause nehmen und erhielten Auftrag an ihre Eltern, die Gründe für den Nichteintritt anzugeben. Nun brachte eine weitere Anzahl von Kindern die Aufnahmescheine ausgefüllt wieder. Übrig blieben 12 Mädchen, die auch jetzt noch nicht in die HJ eintraten. Die Eltern gaben an, dass das Kind zu schwach sei, dass sie kein Geld hätten für den Beitrag und die Einkleidung und ähnliches. Bei diesen Kindern setzte nun eine direkte Aktion des BdM im Elternhause ein. BdM-Mädel kamen und warben für den Eintritt, versprachen die Lieferung der Bundeskleidung, Befreiung von der Beitragszahlung ussw.
2. Bericht: In Hindenburg sind die Handwerker und Gewerbetreibenden durch den Führer der Hitler-Jugend angehalten worden, ihre Lehrlinge der Hitler-Jugend zuzuführen. Sie wurden hierbei darauf verwiesen, dass es nur auf diese Weise möglich sei, dass der Lehrling glatt durch die Prüfung gehe. Ein Klempnermeister, der meinte, man solle die Eltern des Lehrlings befragen, wurde als unzuverlässig erklärt und mit dem Entzug des Gewerbescheines bedroht. In Beuthen kamen eine Anzahl von HJ-Führer in die Schulen, um während des Unterrichts festzustellen, welche Schüler bereits in der HJ sind. Die Schüler, die noch nicht in der HJ waren, wurden vom Lehrer aufgefordert, sich innerhalb einer Woche bei ihm zum Beitritt zu melden. Auch in Oppeln ist in ähnlicher Weise in den Schulen für die Hitler-Jugend geworben worden. In Gleiwitz wurden die Kaufleute und Handwerker angewiesen, keine Lehrlinge und Angestellte in die Betriebe aufzunehmen, die nicht Mitglieder der Hitler-Jugend sind.
Berlin: Viele Lehrer haben, wenn es sich um den Eintritt in das Jungvolk handelt, den Ehrgeiz zu melden, dass alle Kinder ihrer Klasse dem Jungvolk angehören. Viele Eltern versuchen sich dieser Angelegenheit zu entziehen, indem sie erklären, dass sie kein Geld für die Uniform oder Stiefel usw. haben. Dann wird ihnen mitgeteilt, das könnten die Kinder gratis bekommen. Wenn das alles nichts hilft, bekommen die Kinder an ihre Eltern einen Zettel folgenden Inhalts mit: „Du bist bis heute noch nicht Mitglied des Jungvolks geworden. Da wir annehmen, dass Deine Eltern nicht wollen, dass Du Mitglied des Jungvolks wirst, bitten wir Deinen Vater um Angabe der Gründe, warum Du nicht Mitglied des Jungvolks bist.“ - In Fällen, in denen Krankheit oder Schwächlichkeit als Entschuldigung angegeben wird, kommt es vor, dass die Kinder zur Nachuntersuchung zum Schularzt geschickt werden. Es gibt allerdings auch Lehrer und Lehrerinnen, die sich gar nicht um diese Dinge kümmern.
Sachsen: Es sind höchstens 2-3 Kinder in einer Klasse, die nicht der HJ angehören. Es gibt Klassen und Schulen, wo 100% in der HJ sind. Aber in diesen Fällen haben die Lehrer mit Terror nachgeholfen. Aus eigenem Antrieb sind höchstens 50% dabei. Die Hitler-Jugend ist bei weitem nicht das zuverlässige Erziehungsinstrument, für das es viele halten. Die Jungen sind Meister im Erzählen der neuesten Witze über die Nazi-Einrichtungen. Sie verbummeln den Dienst, wo sie nur können. In ihrer Freizeit, wenn sie sich zum kindlichen Spiel in der Wohnung eines Schulkameraden treffen, reden sie in herabsetzender Weise „vom Dienstplan“. Ich habe mehrfach Gelegenheit, Jungvolk- Jungens zu beobachten, wenn sie außer Dienst sind. Auf Grund dieser Beobachtungen bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass die HJ nie das Erziehungs-Institut werden kann, das aus jedem Deutschen einen Nazi macht.
c) Das Organisationsmonopol der HJ
Wie auf allen anderen Gebieten hat der Nationalsozialismus auch auf dem der Jugenderziehung seinen Totalitätsanspruch mit zäher Hartnäckigkeit durchgesetzt. Die sogenannten „marxistischen“ und „liberalistischen“ Jugendverbände wurden bekanntlich sofort aufgelöst und in der Folgezeit jeder geringste Versuch, organisatorische Zusammenhänge aufrechtzuerhalten oder neu zu knüpfen mit drakonischen Strafen unterdrückt.
Nicht ganz so einfach war das Verhältnis zu der Bündischen Jugend, die den Nationalsozialisten in vielem verwandt war. (Freideutsche Jugend, Pfadfinder, mehrere Wandervögelbünde usw.) Sie verlor selbstverständlich ihre Selbständigkeit und wurde schon 1933/34 gleichgeschaltet. Dennoch bestand sie weiter. Ein Teil der Führer der ehemaligen Bünde setzte im Rahmen der Hitler-Jugend die Tradition ihrer Jugend fort und fanden in Reaktion auf die Drill- und Marschmethoden in der HJ durchaus Anhang in den Reihen der Jugendlichen. Besonders ein Teil aus der alten HJ, aus der Kampfzeit, lehnte jene wahllose Gleichschaltung und jenen Massenbetrieb, wie er in der Staatsjugend notwendigerweise durchgeführt wurde, aus innerstem Unbehagen ab. Diese alte HJ hatte noch sozialistische Ideale und bildete Gesinnungsgemeinschaften, sie wollte sich nicht zur staatlichen Rekrutierungsorganisation und zur vormilitärischen Drillanstalt herabwürdigen lassen. Diese oppositionellen Teile fanden sich mit den ihnen geistig verwandten Bündischen zusammen und machten daher die Bündischen umso gefährlicher für die Staatsjugend. So erfolgte bereits am 6. Februar 1936 das Verbot aller Bündischen Organisationen durch die Geheime Staatspolizei und am 13. Mai 1937 wurde dieses Verbot noch verschärft.
Bedeutsamer war die Auseinandersetzung mit den kirchlichen Jugendorganisationen.
Bei den evangelischen Verbänden war diese Auseinandersetzung relativ einfach, zumal die meisten evangelischen Jugendvereine vollständig gleichgeschaltet waren. In Baden hielt sich zwar noch eine Zeit lang die „Christliche Pfadfinderschaft“, aber auch sie wurde bereits 1937 auf Anordnung des Ministerpräsidenten mit allen Neben- und Ersatzorganisationen verboten und jeder Versuch, die Organisation geheim weiterzuführen, strafrechtlich scharf verfolgt.
Die katholischen Jugendverbände bereiteten dem System erheblich mehr Schwierigkeiten. Rein organisatorisch und rechtlich waren die Jugendverbände durch das Konkordat gesichert. Außerdem steht hinter ihnen als geschlossene Einheit die katholische Weltkirche. Die Nationalsozialisten versuchten auch zunächst, wenigstens offiziell und von Reichs wegen, in ein erträgliches Verhältnis zu den Konfessionen zu kommen. Durch zwei Verfügungen vom Juni 1937 sollte das Verhältnis der HJ zu den Konfessionen geregelt werden. In der ersten Verfügung wurde grundsätzlich die seelsorgerische Aufgabe der Kirche anerkannt und den Gliederungen der HJ befohlen, für „außergewöhnliche Fälle von besonderen Veranstaltungen von Kirchen oder Glaubensgemeinschaften Urlaub zu gewähren. Als solche außergewöhnlichen Fälle gelten alle jene religiöse Veranstaltungen, die länger als einen Tag dauern und deren Besuch die Jugendlichen an der Erfüllung ihres pflichtmäßigen Dienstes in der HJ hindern.“ Der Urlaub soll in solchen Fällen für alle Konfessionen unterschiedlich gegeben werden. Eine Ablehnung darf nur erfolgen, wenn eine solche Betätigung im Gegensatz zu staatlichen Gesetzen und Verordnungen steht oder wenn dienstliche Gründe dagegen sprechen. Auf der anderen Seite verlangt die Verfügung, dass die religiösen Vereinigungen nicht die Autorität der HJ stören und keinen Anlass zur Vernachlässigung des Dienstes in der HJ geben. So kann z. B. für die Dauer eines HJ-Lagers für kirchliche Lager kein Urlaub gewährt werden. Eine weitere Verfügung regelt die Doppelmitgliedschaft in dem konfessionellen Jugendverband und in der HJ. Diese Verfügung ist später sehr verschärft worden und heute gilt allgemein das Verbot der Doppelmitgliedschaft. In der letzten Zeit ist die Arbeit der konfessionellen Jugendverbände immer mehr auf rein seelsorgerische Arbeit unter den älteren Jugendlichen beschränkt worden unter fast völliger Liquidierung der Arbeit an den Jüngeren, soweit sie mit Wandern, Sport und sonstiger Jugendpflege zu tun hat. Auf diese Weise sind die Ansprüche der katholischen Kirche auf die Erziehung eines katholischen Nachwuchses trotz des Konkordats von dem Totalitätsanspruch des Hitlerstaates vollständig verdrängt worden.
Rheinland-Westfalen, 1. Bericht: In der Erzdiözese Paderborn erhielt ein Jugendpräses eine Geldstrafe von 30,- RMk., weil er auf dem Heimabend des Pfarrjugendvereins Märchen erzählt hat. Ein anderer Präses wurde mit 50,- RMk bestraft, weil die Mitglieder des Jugendvereins sich mit Unterhaltungsspielen wie Schach, Dame und Halma vergnügt hatten. Ein dritter wurde bestraft, weil er seine Jungen deutsche Volkslieder hatte singen lassen. Daraufhin hat das Ordinariat Paderborn seinen Geistlichen empfohlen, künftighin Betätigungen dieser Art zu unterlassen, da sie nach der Auffassung der Staatspolizei, zu den den katholischen Jugendvereinen verbotenen Betätigungen gehörten. Sie sollten sich vielmehr auf die Beschäftigung mit rein religiösen Dingen beschränken.
2. Bericht: Im Einvernehmen mit der Geheimen Staatspolizei Berlin verbot die Staatspolizei Dortmund auf Grund der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat die im katholischen Jungmännerverband zusammengeschlossenen Jungmännervereine, weil sie durch Wanderfahrten, Zelten und sportliche Spiele sich einer den konfessionellen Jugendverbänden untersagten Betätigung hingegeben hätten.
3. Bericht: Während einer Treuekundgebung der katholischen Jugend im Kölner Dom marschierte plötzlich während der Ansprache des Priesters eine Abteilung HJ mitten durch die Kirche bis zum Altar und blieb dann im Marschschritt auf der Stelle, was so viel Lärm verursachte, dass der Priester nicht weitersprechen konnte. Die katholische Jugend rückte nun so eng auf die Mitte der Kirche zu, dass die HJ zurückwich und die Kirche verließ. Nach dem Gottesdienst überfiel die HJ die katholische Jugend.
Bayern: Auf einer der letzten Führertagungen wurde den HJ-Führern die Stellung der HJ zur Kirche auseinandergesetzt. Danach ist jedem Hitlerjungen freigestellt, in die Kirche zu gehen, aber es wurde ihnen zu verstehen gegeben, dass der Kirchenbesuch von den HJ-Führern nicht gern gesehen werde. Die Folge davon ist, dass bei der Jugend der Respekt vor der Geistlichkeit immer mehr verloren geht. Früher mussten die Kinder von der Schule und den Eltern aus in die Kirche gehen. Heute berufen sie sich auf die HJ. Die Schülermessen, die sonst immer von allen Schulklassen besucht werden mussten, weisen eine immer geringere Beteiligung auf.
Nordwestdeutschland: Aus einem Arbeitslager in Oldenburg: Auf Grund der bestehenden Verordnungen verlangten die katholischen Arbeitsdienstler für den Sonntagmorgen zwei Stunden frei zum Kirchgang. Nach vielen Schikanen durften sie auch zur Kirche gehen. Am Eingang des Lagers wurden sie jedoch von einer verstärkten Wache aufgehalten, angeblich weil die Wache nicht verständigt war, in Wirklichkeit aber, um sie zu schikanieren. Bis der angebliche Irrtum aufgeklärt war, war die Freizeit abgelaufen. Der Lagerleiter aber war während der ganzen Zeit im Lager nicht zu finden.
2. Erziehung und Ausbildung
a) Der Charakter der nationalsozialistischen Erziehung
Der Dualismus von Staat und Partei wiederholt sich auch in der Erziehung der Jugend. Die Jugend ist nicht frei, sie ist in doppelter Weise an die unmittelbaren Aufgaben der Politik gebunden. Die Jugend ist Staatsjugend und konsequenterweise ist ihre Organisation Staatsorganisation, obligatorisch und unmittelbar auf die Erfüllung von Staatsaufgaben gerichtet. Sie ist aber auch Parteijugend mit der Zielsetzung, Gemeinschaftserziehung und Charakterbildung im Sinne des Nationalsozialismus zu üben. Entsprechend dieser doppelten Zielsetzung gibt es auch zwei Gruppen von Erziehungseinrichtungen, nämlich Einrichtungen und Organisations- und Schulungsformen der HJ, die vom Staate subventioniert und privilegiert werden und staatliche Einrichtungen mit öffentlichen Rechten, die von der HJ-Führung verwaltet und ausgebaut werden (Adolf-Hitler- Schulen, Berufsschulkurse, Ordensburgen usw.)
In einem Punkte aber geht dieser Dualismus in eine übergeordnete Einheit auf: die nationalsozialistische Erziehung in allen ihren Zweigen, vor allem aber die Erziehung in der HJ, ist der nationalsozialistischen Machtpolitik untergeordnet. Der Machtpolitik nach innen dient diese Erziehung dadurch, dass sie bewusst darauf abgestellt ist, für Machtapparat und Führungshierarchie des Nationalsozialismus einen zuverlässigen und ergebenen Nachwuchs heranzuziehen. Im Dienste der Machtpolitik nach außen aber steht die Erziehung in der HJ dadurch, dass sie die gesamte Jugend immer systematischer und planmäßiger auf den Krieg vorbereitet.
Die vormilitärische Erziehung hat in der HJ von Anfang an einen breiten Raum eingenommen. Denkt man sich aus der HJ den militärischen Aufbau, die militärische Disziplin und die militärischen Übungen weg, so bleibt so gut wie nichts übrig. Anfänglich hat offenbar das Militär selbst diesem militärischen Betrieb in der HJ sehr skeptisch gegenübergestanden, aber mit der Zeit hat das Regime auch diesen Widerstand überwunden und heute ist die HJ im Begriff, mit Unterstützung des Militärs zu einer umfassenden militärischen Vorschule der gesamten deutschen Jugend zu werden.
Besonderen Nachdruck hat man in der letzten Zeit auf die Schießausbildung in der HJ gelegt.
Vor kurzem hat der Chef des Amtes für körperliche Ertüchtigung der Reichsjugendführung, Obergebietsführer Dr. Stellrecht, im „Reichsjugendpressedienst“ Mitteilungen über den gegenwärtigen Stand und die zukünftigen Formen der Schießausbildung in der Hitlerjugend gemacht. Danach hat man bereits Anfang 1937 mit einem Schießunterricht auf breiter Grundlage begonnen. Schon zu diesem Zeitpunkt seien 14 000 Schießwarte bereit gewesen, den Unterricht in den Einheiten der HJ zu übernehmen. Als Anreiz für die Jungen sei ein Schießabzeichen geschaffen worden, das im Jahre 1936 von 302 und im Jahre 1938 bereits von 25 000 HJ-Angehörigen erworben worden sei. Der Ringdurchschnitt der besten 1000 Schützen sei von 9,02 Ringe je Schuss im Jahre 1937 auf 9,64 Ringe im Jahre 1938 gestiegen. Zu Beginn dieses Jahres habe man ein Scharfschützenabzeichen geschaffen, das bisher von etwa 1500 Hitlerjungen unter außerordentlich schweren Bedingungen erworben worden sei. An den Reichsschießwettkämpfen der Hitler-Jugend hätten sich im Jahre 1937 500 000 Jungen und im Jahre 1938 bereits 950 000 Jungen beteiligt. Vom Jahre 1939 an werde auch im Jungvolk das Luftgewehrschießen eingeführt und ein eigener Schießwettkampf für diese Jahrgänge veranstaltet werden.
Alles das bilde die feste Grundlage für die Erfassung der einzelnen Jahrgänge, die jetzt in Angriff genommen werden soll. Zunächst werden die 17-jährigen in einer Stärke von 640 000 Jungen erfasst werden; unter ihnen befindet sich - das wird der Ausbildung zugutekommen - eine große Zahl, die bereits mit einem Kleinkalibergewehr umzugehen versteht. 1940 soll dann an den nächstjüngeren Jahrgang herangegangen werden. Jedem Jungen wird ein Schießbuch ausgehändigt, das später einmal ein wichtiger Ausweis beim Antritt der Dienstpflicht in der Wehrmacht sein wird.
Bereits im Frühjahr 1938 hat die HJ unter dem Motto: „Keine Gemeinde ohne Schießstand“ eine Aktion zur Schaffung von Kleinkaliberschießständen durchgeführt. Mit dem deutschen Schützenverband und dem Reichskriegerbund ist vereinbart worden, dass auch diese Verbände ihre Schießstände der HJ zur Verfügung stellen.
Im August 1938 fand zum ersten Mal eine Leistungsschau der Wehrerziehung der Hitlerjugend in der Umgebung Berlins, in der Gegend zwischen Prieros, Sperenberg und Trebbin statt. Zu diesem Zweck hatten die militärischen Sondereinheiten der HJ ihre besonderen Lager aufgeschlagen.
1. Marine-HJ (Lager in Prieros). Die Organisation umfasst insgesamt 62.000 Jungen. In Prieros (Mark) besteht eine Reichsschule für die Führerschaft der Marine-HJ. Außerdem besteht in Seemoos (Bodensee) eine Reichsseesportschule.
2. Motor-HJ (Lager in Sperenberg mit 100 Krafträdern und 300 HJ-Mitgliedern. Außerdem 300 Jungen der Nachrichten- HJ, die in Morsen, Blinken und Fernsprechdienst geschult werden). Die gesamte Motor-HJ hat 102.000 Jungen organisiert, bis Ende 1939 will man auf 240.000 kommen. Im Nachrichtendienst sind 47.000 Jungens organisiert.
3. Flieger-HJ (Lager in Trebbin mit 25 Segelflugzeugen und 300 Jungen). Die Flieger-HJ hat unter ihren 101.000 Mitgliedern in diesem Jahre auch Pimpfenabteilungen (Mitglieder des Deutschen Jungvolks), die sich mit dem Bau von Flugmodellen beschäftigen. Im letzten Jahre haben 15.746 HJ-Mitglieder die Gleitfliegerprüfung A und B gemacht und 865 nach Bestehen der Leistungsprüfung C den Luftfahrerschein erworben.
4. Reitereinheiten (Lager bei Zehlendorf, Beteiligung 50 Jungen). Die Stärke der Reiterabteilungen der HJ beträgt 25.000 Mann.
Wie eingehend auch in der allgemeinen HJ die militärische Vorschulung betrieben wird, geht aus den nachfolgenden Notizen hervor, die sich ein 18-jähriges HJ-Mitglied über die militärischen Instruktionsstunden bei der HJ gemacht hat und die wir verändert wiedergeben:
Grundstellung:
Hacken zusammen, Fuß-Spitzen bilden nicht ganz einen rechten Winkel, je nach Größe, Knie leicht durchgedrückt, die Hände werden heruntergelassen, wobei die Handwurzel flach angelegt wird, Fingerspitzen zeigen nach vorn, Daumen liegt am Zeigefinger, Ellbogen werden etwas nach vorn gedrückt. Bauch rein, Brust raus, Kopf hoch, gerade, wobei der Nacken anliegend am Hemdkragen, Knie angezogen, Blick gerade aus.
Einheitsgruppe
besteht aus einem Gruppenführer, 4 L.M.G.Schützen, 8-9 Inf.Schützen, 1 stellv. Gruppenführer und 1 Melder. Gesamt 14-16 Mann.
Spähertrupp Ausb. leichte und schwere Inf. Waffen Einteilung der Einheitsgruppe. Gewehr 98, Pistole 08, Handgranaten u. L.M.G./ S.M.G. Mittlere Minenwerfer/Inf. Geschütz, Pak, Standvisier 100 m, Pistole 08 im Nahkampf, Maschinenpistole 25-30 Schuss, Handgranaten, Splitterwirkung, L.M.G. Schussentfernung 600-800 m. S.M.G. die günstig bis 2000 m, höchste Entfernung 3500 m. L.M.G. ist eine Steilfeuerwaffe, Treffsicherheit 800 m 3500 sind die neuen Kaliber 17 cm. Minenwerfer eine Splitterwirkung von 100 m im Umkreis, der mittlere Minenwerfer ist z. Z. das schwerste Geschütz. Inf.Geschütz ist eine Stoßwaffe, Eingreifen und Mithelfen der Inf. im Nahkampf, die Pak gegen die Panzerwagen, die höchstens Feuerwirkung 4000 m hat. Der Gruppenführer trägt das Gewehr 98, Drahtschere und Fernglas. Der Schütze 1 trägt das L.M.G. 08,15 gegebenenfalls mit angehangener Trommel mit 250 Schuss. Pistole 08, Vorratsschloss mit Tasche, langen Hülsenauszieher und die Klapphacke. Der Schütze 2 trägt den Laufschützer und Behälter, Dampfschlauch, 1 Wasserkasten, Werkzeugtasche, Pistole 08, Klapphacke und Traggurt. Der Schütze 3, 2 Patronenkästen, Gewehr 98, kurzer Spaten und ebenfalls Traggurt. Der Schütze 4 trägt das Freibein, Pistole 08, 1 Wasserkasten und kurzen Spaten, wenn er das Freibein nicht trägt, dann hat er Munition, Stellv. Gruppenführer und Schütze Gewehr 98.
Gewehr 98 in der Minute 10 Schuss. Kaliber 7,9 mm mit Ladestreifen ä 5 Schuss. Die günstigste Schussweite 400-600 m, höchste Entfernung 2000 m. Pistole 08, Kaliber 9 mm mit Ladestreifen ä 12 Schuss, Reserveladestreifen ä 12 Schuss u. 1 Patrone im Lauf, ergibt 25 Schuss, die günstigste Schussweite 30-50 m, höchste Entfernung 100 m.
L.M.G. ist eine leichte Inf. Waffe, Kaliber 7,9 mm, wird bedient von 1 Mann. Schussweite von 600-800 m., mit Patronengurt oder Trommel ä 250 Schuss, 08,15 ist mit Wasserkühlung, wo man nur Stoßfeuer geben kann, Gewicht 17 kg. S.M.G. ist eine schwere Inf. Waffe, Kaliber 7,9 mm, die günstigste Schussweite 2000 m, die höchste Entfernung 3500 m, in der Minute 400-500 Schuss, 08,15 ist mit Luftkühlung, wird bedient von 2 Mann, mit Patronengurt oder durch Aufsetzen der Trommel ä 250 Schuss, Patronenkasten 500 Schuss, wo man Dauerfeuer geben kann. Gewicht 64 kg.
L.M.G. ist eine Steilfeuerwaffe, kann aber auch als Flachbahnwaffe verwendet werden, durch Abprotzen des Lafettenschwanzes, Treffsicherheit 600-800 m, Splitterwirkung 30-40 m im Umkreis, Kaliber 7,5 cm.
M.M.W. kann nur im Bogen geschossen werden, die günstigste Schussweite 1200-1400 m, höchste Splitterwirkung 350 m im Umkreis.
2 Sorten Handgranaten gibt es, 1. Stielhandgranaten und 2. Eierhandgranaten, Gewicht 500 Gramm, kann man werfen 30-50 m. Die Pak ist eine Tankabwehrkanone, höchste Feuerwirkung 4000 m. Es gibt
1 Feuerarten, Einzelfeuer und Abteilungsfeuer. Direktschießen ist ein angegebener Punkt, wo man danach zielt, indirekt schießen, heißt aufs Geratewohl schießen, weil kein richtiger Zielpunkt vorhanden ist.
Leichte Inf. Waffen, Gewehr 98, Pistole 08, Maschinenpistole, Handgranaten, L.M.G., Schwere Inf.Waffen, S.M.G., L.M.G., M.M.W. Inf. Geschütz Pak.
Geländedarstellung.
Kartenlesen:
II. Zurechtfinden im Gelände. A) Kompaß, B) Mit Uhr u. Sonne, C) bei Nacht. Großer Wagen oder Polarstern (Zeichen).
III. Praktischer Dienst. Grundform der geöffneten Ordnung, Schützenreihe u. Schützenkette, Einteilung der Einheitsgruppe.
IV. Formale Bewegung in geöffneter Ordnung. Straßen I. Ordnung 2 starke Striche, Straßen II. Ordnung 1 starker und 1 schwacher Strich, Straßen III. Ordnung 2 schwache Striche, Feldwege 1 schwacher Strich, Stege und Pfade kurze Striche, Sümpfe (doppelte Striche) Friedhof (Kreuz), Kirche mit 1 Turm (Bezeichnung), Kirche mit 2 Türmen (Bezeichnung), Buchenwald (Bezeichnung), Nadelwald (Bezeichnung), Eisenbahn-Linien, Eingleisig (Bezeichnung), Zweigleisig (Bezeichnung), Mehrgleisig (Bezeichnung).
Geländedarstellung heißt:
Die Wiesen, die Feldwege, die Straßen, die Flüsse, die Häuser links und rechts angeben.
I. Späher hat die Aufgabe die Nahsicherung der Trupps der Kompagnie.
II Aufklärung der Vorgelände.
III. Bei Gasangriff, Erkennungsdienst durch Zeichen flache Hand, Hand vor dem Gesicht.
IV. Stärke der Späher, normale Stärke 1 Führer und 2 Mann. Stärke richtet sich nach dem Gelände.
V. Wer vor Überraschung sicher sein will, möglichst viel sehen.
VI. Ausrüstung der Späher (ohne Gepäck) Gewehr 98, Schanzzeug, Fernglas, Marschkompass, Taschenlampe bei Nacht, Signalpfeife, Drahtschere.
VII. Auftrag Feuerlage, Richtung des Vorgehens, Abstandszug folgt, beobachtet Geländeteile, die vereinbarten Zeichen.
VIII. Loslösen der Späher schnell, Abstand vom Zug 500 m.
IX. Gegenseitige Verständigung 50 m für die Späher.
X. Vorgehen der Späher gedeckt, freies Gelände schnell überwinden, verdächtige Waldstücke - Fernglas.
XI. Verhalten bei Nacht im Walde und Dunkelheit.
XII. Verhalten des Spähers beim Feind, Feuer herauslocken, um i seine Stellung zu erkennen, sich sofort in Deckung bringen von der eigenen Gruppe aufnehmen lassen.
XIII. Späher nicht zurückschicken, nur wenn nicht weiter.
XIV. Verbindung hält der Zugtrupp aufrecht.
Hierzu wird berichtet:
Bayern: Großer Wert wird auf die militärische Ausbildung der Jugend gelegt. Nicht nur, dass, wie bei den HJ-Meisterschaften in Garmisch-Partenkirchen, die Jugendlichen u. a. Geländelauf mit Revolverschießen üben, auch in der Schule wird diese vormilitärische Erziehung sehr stark gefördert. In der 8. Schulklasse (die 13- bis 14-jährigen) wird den Schülern das neue Militärgewehr gezeigt. An jedem Samstagvormittag findet diese militärische Übungsstunde statt. In der Klasse ist ein Gewehr vorhanden, das herumgezeigt und von allen probiert wird. Die Kinder müssen das Gewehr in- und auswendig kennen, sie müssen die Gewehrteile mit Namen benennen können und Zeichnungen von den einzelnen Teilen anfertigen. Es werden auch Prüfungen veranstaltet derart, dass etwa der Lehrer Teile des Gewehrs entfernt und die Kinder dann feststellen müssen, was fehlt. Die 13-14-jährigen Buben können heute schon einen Revolver tadellos zerlegen und wissen, wo jedes Schräubchen und jede Feder hingehört. Für diese Stunde gibt es ein besonderes Unterrichtsheft. Die Kinder lernen schon genau dasselbe, was der Rekrut beim Militär lernt.
Die besten und stärksten Jungen dürfen, das ist eine Art Auszeichnung, auch selbst schießen. Sie müssen dann dazu Entfernung schätzen. Bei sportlichen Veranstaltungen werden die Kinder immer wieder zum Schießen und den dazugehörenden Übungen (Entfernungsschätzen, Zielschießen usw.) veranlasst. Neben den Übungen am Gewehr werden natürlich auch Marschübungen gemacht. Die Kinder lernen auch die Rangabzeichen kennen, sie wissen schon heute, welche Aufgabe ein Rekrut, ein Offizier, und ein Feldwebel usw. hat. Sie sind selbstverständlich begeistert von all diesen Dingen.
Südwestdeutschland : Bei der HJ besteht auch eine Abteilung „Funker“. Es sind dies junge Leute bis zu 17 und 18 Jahren. Sie haben jeden zweiten Abend Dienst und werden im Funken, Winken und in sonstigen Nachrichtenübungen ausgebildet. Vor einiger Zeit sind alle diese angelernten jungen Leute, selbst 15-jährige, schriftlich aufgefordert worden, sich beim Wehrkreiskommando zur Untersuchung über ihre militärische Tauglichkeit zu melden.
Rheinland-Westfalen: Alle über 14 Jahre alten HJ-Mitglieder müssen an Luftschutzkursen und am Kleinkaliberschießen teilnehmen. Wer sich noch für besondere Spezialgebiete des Kriegsführens interessiert, der kann auch noch an Spezialkursen teilnehmen.
Nordwestdeutschland, 1. Bericht: Für die militärische Gliederung der HJ ist kennzeichnend, dass beispielsweise der Bann Leer (381) untergruppiert ist in Motor-HJ (MO 1/381), Marine-HJ (M 1/381) und Luftsportgefolgschaft der HJ (L 1/381). Daneben besteht natürlich auch in diesem Bann noch außerhalb der HJ das eigentliche NSFK (Nationalsozialistisches Fliegerkorps). Jeder Gau hat seine 10 besten Schützen zu dem Reichsschießwettkampf geschickt. Das Schießen erstreckte sich auf je 10 Schuss liegend aufgelegt und liegend freihändig.
2. Bericht: Alle Schützenvereine haben der Hitlerjugend auf Verlangen ihre Plätze und ihre Gewehre zur Verfügung zu stellen. Damit sich die „schießsportliche Ausbildung“ der Jungens ohne Reibereien mit den Vereinen vollzieht, hat jeder Verein schleunigst einen Jugend- schießwart aus den Reihen der HJ aufzunehmen, der darüber zu bestimmen hat, was der Verein für die militärische Jugendertüchtigung tun kann.
Eine Jugenderziehung, die im Dienste der staatlichen Machtpolitik steht, die dem staatlichen Zwang unterworfen ist und jede Freiheit der Betätigung von früh auf unterbindet, muss an unüberwindbaren Mängeln kranken: Sie entbehrt einmal der freien Initiative und aller gemeinschaftsbildenden Kraft, die dem freiwilligen Zusammenschluß Jugendlicher innewohnt. Und sie steht zweitens vor dem Problem, dieser Jugend eine Führung zu geben, die von oben ernannt und nicht von der Jugend erkoren ist, deren Autorität auf erzwungenem Gehorsam und nicht auf freiwilliger Gefolgschaft beruht.
Unter diesen Bedingungen ist es kein Wunder, dass die Erziehung der HJ sich in geistlosem Drill und leerem Betrieb erschöpft und dass insbesondere die Versuche, eine „weltanschaulich“ fundierte Charakterbildung zu organisieren, von zweifelhaftem Erfolg sind.
Über den Dienst im Deutschen Jungvolk (10 - 14-jährige HJ) unterrichten die auf den Seiten A 71 und A 72 wiedergegebenen Musterdienstpläne für Pflichtdienst und freiwilligen Dienst. Außerdem fällt in den Pflichtdienst die Teilnahme an Aufmärschen, Elternabenden und Kundgebungen und an den hierzu notwendigen Vorbereitungen.
Im Übrigen entnehmen wir unseren Berichten:
Bayern: Der Heimbetrieb macht den Jugendführern am meisten zu schaffen. Aus den Büchern über Heimgestaltung, die sie vom Bann erhalten, können sie nur wenig verwenden. Daher hängt fast alles von den Einfällen des Führers ab. Nachstehend zwei Programme für einen Heimabend:
Landsknechtabend: Im Freien wird ein Feuer angezündet. Die Buben lagern sich um das Feuer herum. Ein Lied wird angestimmt, dem ein Sprechchor folgt. Dann wird eine kurze Geschichte aus dem Landsknechtsleben vorgetragen. Ein Lied beendet den Abend.
Bunter Abend: Eintritt 30 Pfg. (Wo kein Heim vorhanden ist, wird er in einem Gastlokal abgehalten, damit auch die Eltern teilnehmen können.) Trommelwirbel, Lied, Trommelwirbel, Rede des Standortführers, Trommelwirbel, Sprechchor: „Arbeiter der Faust“, Trommelwirbel, Einakter: „Schusterbubenstreiche“, Posaunenstoß, Schnadahüpfel mit Harmonika und Gitarrenbegleitung, Einakter: „Schulbubenstreik“, Trommelwirbel, Jugendlied.
öfter als einmal bekommt man die Buben zu einem solchen Abend nicht zusammen. Die meisten wollen schon nach dem ersten Lied wieder heimgehen und der Führer muss seine ganze Autorität, soweit er sie überhaupt hat, aufwenden, um das Auseinanderlaufen des ganzen Haufens zu verhindern.
Die wöchentlichen Appelle finden meist in der Zeit von V28 bis V2IO Uhr abends statt. Die Buben drücken sich vom Dienst, wo sie nur können. Einer sagt in der Berufsschule, dass heute kein Appell ist, obwohl er genau weiß, dass der Appell stattfindet. Alle berufen sich auf ihn und bleiben weg.
Die Strafmöglichkeiten sind sehr beschränkt. Wenn einer etwas auf dem Gewissen hat, kommt er einfach nicht zum Appell. Solange einer den Mitgliedsbeitrag bezahlt, kann er nicht ausgeschlossen werden.
Die Zeltlager, die sich bei ihrem Aufkommen unter der Jugend großer Beliebtheit erfreuten, werden heute nicht mehr mit der gleichen Begeisterung begrüßt. Besonders die berufstätige Jugend will nicht ihrepaar Tage Urlaub in einem Zeltlager verbringen und sich dort herumkommandieren lassen. Für den Besuch der Zeltlager werden schon das ganze Jahr über die Bannlagersparmarken Gelder gespart. Der 14-tägige Aufenthalt in einem Lager kostet 10 RM. Von jedem Bann oder Unterbann werden einige Freiplätze für arme Jugendliche gegeben. Die Schüler stellen das Gros der Lagerteilnehmer. Die Betriebsführer müssen den Lehrlingen den Urlaub so zuteilen, dass sie das Zeltlager besuchen können.
Württemberg: Ein Teilnehmer an einem HJ-Ferienlager berichtet: Ich wurde mit mehreren Angehörigen meiner Formation in ein Ferienlager im Schwarzwald geschickt. Ich konnte nicht Nein sagen, da ich die drei Wochen Urlaub, die jeder Teilnehmer an einem HJ-Lager bekommt, auch gut gebrauchen konnte. Das Lager ging die ganzen drei Wochen. Aber ich muss gleich sagen, dass ich von einer Erholung nicht viel verspürte, denn wir wurden während der ganzen Zeit ziemlich geschlaucht. Freizeit hatte man überhaupt kaum. Alles ging absolut militärisch, vom morgendlichen Wecken, Antreten, Flaggenhissung, Frühsport, Waschen, übers Frühstück zu den „Geländespielen“, dem Mittagessen bis zum Abend. Mehrere Lagerteilnehmer rissen aus, weil ihnen der Schlauch zu dumm wurde. Irgend eine Bindung zwischen den Lagerinsassen gab es nicht. Die Kameradschaft war sehr schlecht, alles war auf Befehl und Gehorsam eingestellt. Selbst die sogenannte Schulungsarbeit, die sich auf Berufsfragen bezog, war sehr dürftig und inhaltslos. In den ersten drei Tagen schon gab es Krach, weil verschiedene Lagerinsassen, die aus besseren Gesellschaftskreisen kamen, das sehr deutlich zur Schau trugen und sich von den einfacheren Arbeiterjungen absonderten. Der Lagerleiter war ein älterer HJ-Funktionär vom Feldwebeltypus. Seine ganze Erziehungsarbeit erschöpfte sich im militärischen Kommandoton, in Geländeübungen und Schlauch. Irgendeine kameradschaftliche Beziehung zu ihm kam während des ganzen Lagers nicht zustande.
Das Lager war übrigens gut eingerichtet, die sanitären Verhältnisse waren einwandfrei, auch mit dem Essen konnte man zufrieden sein. In einem Zelt waren immer 7 Mann beisammen.
Soll ich aber meinen Gesamteindruck von der Lagerzeit wiedergeben, so bleibt außer dem äußeren nicht viel Günstiges. Das ganze Lager ist viel zu viel Betrieb und übersteigerter Muskelkult gewesen, als geistiges Erlebnis oder gar aktiv und gemeinsam gestaltete Freizeit. Am Schluss hätte jeder noch eine Woche Ferien zur Erholung von den Lagerstrapazen brauchen können.
b) Die Führerschulung
Hat der allgemeine „Dienst“ in der HJ die Aufgabe, die große Masse der Jungen und Mädchen organisatorisch zu erfassen, propagandistisch zu beeinflussen und technisch auf den Militärdienst vorzubereiten, so ist der Führerschulung innerhalb der HJ die Aufgabe der Auslese des Nachwuchses für die Führerposten in Partei und Staat gestellt. Diese Auslese ist für jede Diktatur ein besonders schwieriges Problem. Während sich die Demokratie in großem Umfange darauf beschränken kann, das freie Spiel der Kräfte ausgleichend zu regulieren, muss die Diktatur alles daran setzen, um dieses freie Spiel der Kräfte zu unterdrücken und ein kunstvolles und künstliches System der Nachwuchszüchtung zu entwickeln. Die Problematik dieser Nachwuchszüchtung liegt auf der Hand: die Jugend soll kämpferisch erzogen werden, aber die Kampfziele dürfen immer nur von den Machthabern der Diktatur, nie von der Jugend selbst bestimmt werden, will nicht die Diktatur Gefahr laufen, sich in der Jugend den eigenen Feind heranzuziehen. Es soll eine Auslese der Besten sein, aber die Wertordnung, nach der der Beste ermittelt wird, ist die Bedürfnisskala der Diktatur. Die Diktatur will einen männlichen Typus heranzüchten, wie sie ihn für den Krieg braucht, aber diese Männlichkeit darf sich um alles in der Welt nicht auf Unabhängigkeit des Urteils, Gedankenfreiheit und moralischen Mut stützen.
Aus diesen Bedürfnissen und Schwierigkeiten erklärt sich das unablässige Bemühen der Diktatur um Nachwuchsschulung und Führerauslese.
Was zunächst das Führerproblem in der Hitler-Jugend selbst betrifft, so ist der immer und immer wieder betonte Grundsatz: Jugend muss von Jugend geführt werden, inzwischen praktisch auf gegeben worden. Im Februar 1938 ist eine neue Ausbildungsordnung für das Führerkorps der Hitler-Jugend erlassen worden, nach der in Zukunft der Hitler-Jugend-Führer praktisch Berufsbeamter sein wird. Der Jugendführer muss sich für 12 Jahre verpflichten und sein Ausbildungsgang ist so geregelt, dass die künftigen HJ-Führer durchschnittlich 23 bis 35 Jahre alt sein werden.
Die Ausbildung der höheren Jugendführer soll in Zukunft ausschließlich auf der Akademie der HJ in Braunschweig erfolgen. Nach der Hitler-Jugend-Zeitschrift „Wille und Macht“ soll der Lehrplan der Akademie neben den „politischen Fächern“ eine „wissenschaftliche Lehre über Fragen der Jugendführung“ vorsehen, insbesondere soll dem Jugendlichen ein Wissen mitgegeben werden, das „in der täglichen Zusammenarbeit mit Gemeinden, Wohlfahrts- und Gesundheitsämtern, Jugendgerichten, Schulen und Elternhaus“ gebraucht würde. Maßnahmen sollen getroffen werden, um dem charakterlich und körperlich vollkommenen Menschen auch die gesellschaftliche Sicherheit zu geben. Der Jugendführer soll lernen, sich auch außerhalb des Zeltlagers zu bewegen. - In Braunschweig wird gleichzeitig eine Akademie für die Ausbildung der höheren Führerinnen errichtet werden.
Vorgänger der Braunschweiger Reichsakademie ist die Reichsführerschule der HJ in Potsdam, die am 2. Oktober 1937 anlässlich der fünfjährigen Wiederkehr des 1. Reichsjugendtages in dieser Stadt gegründet wurde. Auch diese Schule sollte mehr Erlebnis- als Wissensschule sein. Nach der Vollendung der Braunschweiger Akademie, im Frühjahr 1939, soll „Potsdam die Stätte bleiben, in der die Führerschaft zu kurzen Fortbildungskursen zusammengezogen wird. Auch sollen hier die Abteilungsleiter der Gebietsstäbe von Zeit zu Zeit zusammengefasst werden, um mit den führenden Männern des Reiches in Berührung zu kommen.“
Diese Berufslaufbahn des HJ-Führers umfasst die Führerstellen vom Bannführer aufwärts. Eine weit umfangreichere Aufgabe ist die Schulung der unteren Schichten der großen Führungshierarchie. Allein die HJ hat 17 Rangstufen und Hitler hat in seiner bereits zitierten Reichstagsrede vom 20. 2. 38 die Zahl der höheren Führer und Führerinnen auf 1400, die der mittleren auf etwa 9000 und die der unteren auf über 550 000 angegeben. Trotz dieser imponierenden Zahl besteht bis auf den heutigen Tag ein starker Mangel an wirklich geeigneten Führern der Jugend. In den unteren Schichten herrscht der einkassierende Funktionär vor, in den oberen Schichten der „raue Kämpfer“ der früheren Zeit. Hierzu folgende Berichte aus Bayern:
Bei dem Kreistag in X. fand eine große Führerbesprechung der HJ statt. Der Obergebietsführer Klein nahm diese Gelegenheit zum Anlass, in einem großangelegten Referat die Verhältnisse in der HJ schärfstens zu kritisieren. Die Disziplinlosigkeit sei so groß, dass man von einem geregelten Betrieb überhaupt nicht mehr sprechen könne. Vom Kameradschaftsführer aufwärts verlasse sich jeder auf seinen oberen Funktionär, keiner fände den Mut, von sich aus den „Saustall in seiner Formation auszuräumen“. In vielen Beispielen zeigte Klein ein Bild von den heutigen Zuständen in der Jugend. So z. B. schilderte er, es komme vielfach vor, dass bei Inspektionsfahrten der Gebiets- und Bannführer die Scharführer erst ihre Leute zusammentrommeln müssten, obwohl für diesen Tag der ordentliche Appell lange vorher festgesetzt sei. Klein ging dann auf die Finanzgebarung ein. Die Unterschlagungen der Mitgliedsbeiträge häuften sich. Es gehe nicht an, dass immer nur die Eltern direkt zur Beitragszahlung aufgefordert werden müssten. Im letzten Vierteljahr seien allein 53 Fälle von Unterschlagung im Gebiet X. vorgekommen. Das seien aber nur die, die man entdeckt habe. Das ganze Ansehen der HJ werde herabgemindert, wenn hier nicht energisch durchgegriffen werde. Die Führung sei zu Ende mit ihrer Geduld. Jetzt werde noch einmal der ganze Führerapparat durchgesiebt und einer Schulung in den Führerausbildungskursen unterworfen. Jeder bekomme damit das Handwerkszeug in die Hand, um ordentliche Arbeit leisten zu können. Wer dann noch nicht begriffen habe, was er als Führer zu tun habe, der habe die ganze Strenge der Disziplinargewalt zu erwarten.
Die Haupttätigkeit der Funktionäre, von der Kameradschaft angefangen, ist die monatliche Einkassierung der Beiträge. Bis zum 10. jeden Monats müssen die Kameradschaftsführer sämtliche Beiträge dem Scharführer abgerechnet haben. Oft kommt es vor, dass der Kameradschaftsführer gezwungen ist, aus seiner eigenen Tasche Mitgliedsbeiträge zu ergänzen, die er glaubt im nächsten Monat hereinzubringen. Arme Jugendliche, die nicht in der Lage sind, die Beiträge zu zahlen, müssen um Beitragserlass mit einem Gesuch bitten, das vom Bürgermeister bestätigt werden muss. Auf das Gesuch hin entscheidet dann der Bann, ob der Junge einen Beitragserlass bekommt oder nicht.
In allen Einheiten kommen sehr viele Unterschlagungen vor, die streng geahndet werden. Zuerst wird in einem solchen Fall das fehlende Geld bei den Eltern einkassiert, die gewöhnlich, um kein Aufsehen zu erregen, den Schaden decken. In einzelnen Fällen ist es vorgekommen, dass Lehrlingen, die sich mehrfach Unterschlagungen haben zuschulden kommen lassen, zur Strafe die Lehrstelle entzogen wurde. Wenn bei einer Schar die Einkassierung nicht klappt, wird ein sogenannter Verwaltungsscharführer eingesetzt, dessen Aufgabe darin besteht, die Beitragszahlung in Ordnung zu bringen.
Von den 50 Pfg. Monatsbeitrag entfallen 5 Pfg. auf die Unfallversicherung. Der Rest geht an den Bann weiter, der Gefolgschaft bleibt davon nichts. Die durch die Tätigkeit anfallenden Unkosten werden durch Verrechnung mit dem Unterbann vergütet. Die Kasse der Gefolgschaft wird durch Sonderbeiträge, Eintrittsgelder bei Veranstaltungen, Opfermarken usw. gespeist.
Vom Unterbannführer aufwärts stehen die HJ-Führer in einem besonderen Angestelltenverhältnis. Es wird ein festes Monatsgehalt bezahlt. In Einzelfällen werden auch Gefolgschaftsführer fest besoldet. Gewöhnlich üben sie dann in irgendeiner Fachabteilung der HJ ein Amt aus.
Die Schulung der unteren Führer und Führerinnen erfolgt in Wochenendkursen, Führertagungen Und Führerschulen. Über einen dieser Wochenendkurse liegt folgender Bericht aus Schlesien vor:
Ein Wochenendkurs sieht ungefähr so aus: Es beteiligen sich an ihm ca. 30-40 Mann aller Dienstgrade, vom Rottenführer bis zum Unterbannführer. Der Kurs findet in einem Heim, meist auf dem Lande statt. Er beginnt am Samstag um 18 Uhr; am Abend werden die schriftlichen Aufgaben erledigt. Jeder Junge bekommt ein Papier und einen Fragebogen. Die Fragen muss er beantworten. Nachfolgend das Beispiel eines solchen Fragebogens:
Warum haben wir einen Eintopfsonntag?
Was ist der Unterschied zwischen Deutschland und Deutsches Reich?
Reichsleiter und ihre Kennzeichen.
Warum brauchen wir Kolonien?
Zähle die Parteigliederungen auf.
Schildere die Schlacht an der Feldherrnhalle.
Was ist der Bolschewismus?
Warum hat der Führer gesiegt?
Warum braucht Deutschland eine starke Wehrmacht?
Am nächsten Tag werden die Fragen durchgesprochen und verschiedene Vorträge gehalten. Am Nachmittag werden Geländespiele durchgeführt.
Über eine Führertagung entnehmen wir einem Bericht aus Bayern:
Bei den Führertagungen, die meist am Sonntag stattfinden, werden hauptsächlich aktuelle Tagesfragen und Organisationsprobleme in Form von Vorträgen behandelt.
Auf einer dieser Tagungen sprach unter anderem ein Pionier-Unteroffizier. Der Redner war noch vor dem Umsturz bei der HJ. Er sprach über das Leben der Pioniere und ihre Aufgaben. Es solle nicht jeder Jugendliche, der zum Militär muss, sich zu den leichten Abteilungen melden, sondern zu den Spezialtruppen, zu denen die Pioniere gehören. Der kommende Krieg sei ein Krieg von Spezialisten und je mehr Spezialkenntnisse das Militär habe, umso leichter werde ein Sieg über die anderen fallen. Darum sei auch die gründliche Schulung im Beruf von größter Notwendigkeit. Nur der sei ein richtiger Führer, der das Schwere nicht scheue. Im zweiten Teil seiner Rede verbreitete er sich über die Tätigkeit der ausländischen Spionage. Er wies auf die besonderen Pflichten hin, die die Jugend im Kampf gegen die Spione habe. Jede verdächtige Person die sie entdecken, müssten sie ihrem Führer melden usw.
Einen weiteren Vortrag hielt ein Mediziner der nahe gelegenen Kreisstadt. Er sprach über Geschlechtskrankheiten und Rassenlehre ... Mischlinge könnten nie ehrliche Menschen sein. Sie besitzen die Charaktereigenschaften der Juden, die in allem nur ihren persönlichen Vorteil sähen.
Nach dem gemeinsamen Mittagessen fuhren alle Teilnehmer der Führertagung zu dem nahe gelegenen Arbeitsdienstlager. Dort gab es Kostproben vom Essen und eine Besichtigung der Räume. Nachmittags wurde im Arbeitsdienstlager der Kurs festgesetzt. Bei der Diskussion wurden die Organisationsverhältnisse besprochen. Ein Hauptthema war die allgemeine Klage über die zunehmende Interesselosigkeit der Jugendlichen. Diese hat nach Meinung aller Diskussionsredner zur Ursache, dass die vielen Sonderformationen die ganze Freizeit der Jugend beanspruchen und das ganze Interesse der Jugend mit Beschlag belegen. Der politische Dienst wird dadurch völlig vernachlässigt, was nicht Ziel und Zweck der Sonderformationen sei. Ein Gefolgschaftsführer teilte mit, dass in seinem Ort mit dem NSKK ein Abkommen getroffen wurde, wonach alle Jungens, die bei der Motor-HJ sind und den Dienst bei der HJ vernachlässigen, von der Sonderformation ausgeschlossen werden. Nach einem Appell des Gebietsführers wurde die Tagung geschlossen.
Bei Führertagungen, die nicht länger als einen Tag dauern, wird nichts vergütet. Fahrtauslagen hat jeder selbst zu tragen. Meist wird der Tagungsort so gewählt, dass die Teilnehmer mit Rädern zum Tagungsort fahren können. Nur das gemeinsame Mittagessen wird zu verbilligten Preisen abgegeben.
In größeren Orten werden Besprechungen der Schar- und Gefolgschaftsführer an Wochentagen abends abgehalten, von denen die Jugendlichen erst um 12 Uhr nachts nach Hause kommen. Der Dienst der einzelnen Führer ist sehr anstrengend. Sie haben fast keinen Tag in der Woche für sich. Jeden Abend müssen sie in irgendeine Sitzung oder Tagung. Die Lehrlinge, die während des Tages schwer arbeiten müssen, werden dadurch überanstrengt.
Die systematische Schulung der unteren und mittleren Führer erfolgt in Führerschulen. Solche Schulen finden alljährlich 3 Wochen lang in allen Gauen statt. Seit 1937 werden im Winter besondere Führerschulen für die Landjugend durchgeführt. Die übrigen Führerschulen finden meist im Juli und August statt. Die Teilnahme ist für alle HJ-Führer kostenlos, Logis und Verpflegung einbegriffen. Der Lehrgang erstreckt sich auf alle Gebiete der Jugendpflege und Jugendorganisation, vom Kassenwesen bis zur Sanitätsausbildung, von der militärischen Ausbildung bis zur politischen Erziehung.
Einem weiteren Bericht aus Bayern entnehmen wir:
Von der Gebietsführerschule der HJ in Franken in Cadolzburg bei Fürth wird folgendes berichtet: Die Schule ist seit etwa 3 Jahren in einer restaurierten Hohenzollernburg untergebracht. In zwei- bis dreiwöchigen Kursen werden die Unterführer der HJ in den verschiedensten Lehrgängen geschult. Jeder Kurs umfasst 70 Jungen. Die gesamten Räumlichkeiten sind auf das großartigste umgebaut und eingerichtet worden. Die Teilnehmer sind in Schlafräumen mit je 10-15 Betten untergebracht, wie beim Heer. Ein Speisesaal, Tagesaufenthalts- und Unterrichtsraum und eine sogenannte Weihestätte (Kirchenersatz) sind mit stilvollen Möbeln gut eingerichtet. Auch ein Turnsaal ist für schlechte Witterung vorhanden.
Man staunt, welche enormen Geldmittel für diese Schule verwendet wurden. Das Schloss stammt aus dem 11. oder 12. Jahrhundert. Abgesehen von den baulichen Restaurierungen sind z. B. in allen Sälen neue Parkettböden gelegt worden, die bei unvermuteter Besichtigung großartig gebohnert waren. Die Reinigung macht der tägliche Arbeitsdienst der Kursteilnehmer. Im Tagesraum ist eine große Bibliothek untergebracht. Auch an einem Kaminfeuer für „stimmungsvolle“ Abende fehlt es nicht. Ein vollständig getäfeltes Bad mit ca. 40 Brausen und eingebauten Waschtischen hat allein 40 000 RM gekostet. Die Küche wird von 2 Köchinnen bedient. Es besteht vollständiges Alkohol- und Rauchverbot.
Selbstverständlich ist der Dienst militärisch. Stets hat eine Gruppe Wachdienst. Wie beim Militär empfing uns auf der ehemaligen Zugbrücke ein Wachtposten. Ein anderer HJ-Mann der Wache führte uns dann und erzählte begeistert von dieser Schule.
Seit 1937 sind die Führerschulen zu dem Führerschulungswerk der HJ zusammengefasst worden. Das Führerschulungswerk veranstaltet in den größeren Standorten freiwillige Arbeitsgemeinschaften der Führer der HJ, des JV, des BdM und der Jungmädel. Es soll schon eine Art wissenschaftlichen Charakter tragen. (Vorgeschichte, Geschichte, Rassenlehre sollen gelehrt werden, ebenso Vierjahresplan, Parteiprogramm und seine Erfüllung.) Das Führerschulu